Bei Flugverspätungen haben Passagiere laut EU-Recht Anspruch auf Betreuungsleistungen. Dazu zählen Mahlzeiten und Erfrischungen «in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit».
Bei Flugverspätungen haben Passagiere laut EU-Recht Anspruch auf Betreuungsleistungen. Dazu zählen Mahlzeiten und Erfrischungen «in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit». © Christin Klose/dpa-tmn
Wer am Airport festhängt, braucht womöglich erstmal einen Drink.
Wer am Airport festhängt, braucht womöglich erstmal einen Drink. © Andrea Warnecke/dpa-tmn