München. In Bayern wurden insgesamt 67 Polizisten vom Dienst suspendiert, nachdem Vorwürfe wie Drogenbesitz, Kinderpornografie und Zugehörigkeit zur Reichsbürger-Szene aufgekommen waren.

20 der suspendierten Polizisten seien demnach vorläufig sogar aus dem Dienst enthoben worden (Stand 1. April), wie aus einer Antwort des Innenministeriums auf eine Anfrage von FDP-Fraktionschef Martin Hagen hervorgeht. In 25 Fällen wurde nach Angaben des Innenministeriums Anklage erhoben, gegen sieben Polizisten erging bereits ein Strafbefehl.

Wird ein Polizist suspendiert, kann ihm nach § 39 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) die „Führung der Dienstgeschäfte“ verboten werden. Dazu reicht allein schon der Verdacht. Er kann aber auch gleich nach Art. 39 Bayerisches Disziplinargesetz (BayDG) vorläufig aus dem Dienst enthoben werden. Der Polizist wird dann wahrscheinlich entlassen, er verliert vermutlich seinen Beamtenstatus oder den Anspruch auf Rente.

Zuerst hatte die „BILD“-Zeitung darüber berichtet.