Gotha/Erfurt. Ein Mann muss sich in Gotha wegen versuchten Mordes verantworten.

Blutig endet der Streit unter Landsleuten an jenem Novemberabend in Gotha. Ein Mann muss schwer verletzt ins Krankenhaus gebracht und dort schnellstens operiert werden. Nach zwei Messerstichen hat er heftige Verletzungen davongetragen.

Die Polizei nimmt nach dieser Tat vor einer Imbissbude am Coburger Platz in Gotha die Ermittlungen auf und identifiziert den 52-jährigen Seifulla T. als mutmaßlichen Täter. Fast genau sieben Monate später muss er sich nun vor dem Landgericht Erfurt verantworten.

Dort klagt ihn die zuständige Staatsanwaltschaft wegen versuchten Mordes an. Er habe gehandelt in dem vollen Bewusstsein, dass durch die Messerstiche das Opfer sterben könnte. „Er handelte in dem Wissen und dem Wollen“, dass es dazu kommen könnte, heißt es in der Anklageschrift.

Streit um Geld

Sollte der Anklagte wegen versuchten Mordes verurteilt werden, dann droht ihm die Höchststrafe, die auch für einen vollendeten Mord ausgeurteilt werden kann – lebenslänglich. Im Strafgesetzbuch wird dazu lediglich festgehalten: „Der Versuch kann milder bestraft werden als die vollendete Tat.“

Auslöser der blutigen Messerattacke ist offenbar ein Streit um Geld zwischen dem Angeklagten und seinem aserbaidschanischen Landsmann, der die Imbissbude am Coburger Platz betreibt. Die Anklage beschreibt den Abend so, dass Seifulla T., der nach eigenen Angaben verheiratet ist und zwei Kinder hat, zunächst in den Imbiss gegangen und vom Inhaber 3000 Euro eingefordert habe. Der Cousin des Inhabers sei hinzugekommen und habe dem Angeklagten verbal relativ deutlich gemacht, was er davon halte.

Das könnte den Angeklagten dazu veranlasst haben, sich für einige Minuten vom späteren Tatort zu entfernen. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass er nach kurzer Zeit mit einem Küchenmesser wieder zurückkam. Die Polizei war zunächst von einer Klingenlänge von 25 Zentimetern ausgegangen, die Staatsanwaltschaft nennt in der Anklage sogar 30 Zentimeter. Dieses Messer habe der Anklagte dem Cousin des Imbiss-Inhabers, der ihm zuvor verbal ziemlich deutlich gegenübergetreten war – er soll gesagt haben „Wer so etwas macht, da wird die ganze Familie gef. . .“ –, in die Seite gestoßen haben. Diese zwei Stiche hätten zu einer schweren Darmverletzung geführt. Einen weiteren Stich in Richtung der Brust habe das Opfer abwehren können.

Mit einer anderen Identität unterwegs gewesen

Auch der Imbiss-Betreiber sei bei dem Gerangel, zu dem es während der Tat kam,leicht am Finger verletzt worden.

Für die Schwurgerichtskammer des Erfurter Landgerichts hat der Fall zunächst einige Fragen aufgeworfen – denn die Identität von Seifulla T. war nicht von Beginn an klar. Aus der Ausländerakte, sagt Richter Markus von Hagen, sei hervorgegangen, dass T. zunächst mit einer anderen Identität unterwegs gewesen sei. Mittlerweile ist allerdings klar, dass er aserbaidschanischer Staatsbürger ist und 52 Jahre alt.

Am kommenden Montag soll T. dann vor Gericht aussagen. Sein Rechtsanwalt Ingo Körner hat angekündigt, dass sich der Angeklagte zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen einlassen wird. Auch das Opfer könnte bei dem nächsten Prozesstag bereits dem mutmaßlichen Täter wieder gegenüberstehen. Es ist als Zeuge geladen.

Die Hauptverhandlung ist zunächst bis zum Freitag, 24. Mai, auf insgesamt vier Verhandlungstage terminiert.