Leipzig. 45 Millionen männliche Küken werden in Deutschland nach dem Schlüpfen getötet, weil sich die Aufzucht nicht rentiert. Und das bleibt laut Bundesverwaltungsgericht Leipzig auch erstmal so bis auf weiteres.

Das Urteil der Richter wurde vor allem von Tierschützern und der Geflügelwirtschaft mit Spannung erwartet: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass das Töten männlicher Küken in der Legehennenzucht weiter erlaubt bleibt. So lange eine Bestimmung des Geschlechtes während der Brutzeit nicht verlässlich möglich sei, bleibe das Töten von männlichen Küken nach dem Schlüpfen erlaubt.

Hintergrund: Laut Bundeslandwirtschaftsministerium werden jedes Jahr in Deutschland etwa 45 Millionen männlicher Küken getötet. Für die Produktion von Eiern werden Legehennen gezüchtet. Die Rassen sind drauf getrimmt, viele Eier in kurzer Zeit zu legen. Sie setzen kaum Fleisch an, so dass sie sich für die Mast nicht eignen. Männliche Tiere braucht man deshalb nicht.

Küken schreddern - Richter fällen Grundsatzurteil

Weil man das Geschlecht jahrzehntelang erst nach dem Schlüpfen erkennen konnte, werden die männlichen Küken von Legehuhn-Rassen massenhaft geschreddert oder vergast. Tierschützer laufen seit langem Sturm gegen dieses ethisch fragwürdige Vorgehen.

Inzwischen gibt es Verfahren zur Geschlechtsbestimmung bereits im Hühnerei, die das Sterben verhindern sollen. In rund 380 Rewe- und Penny-Filialen im Großraum Berlin werden diese Eier mit dem Logo „Respeggt“ bereits angeboten. Auch Rewe will 2019 mit dem bundesweiten Verkauf von Eiern beginnen, die produziert wurden, ohne Küken zu töten.

Es wird ein Grundsatzurteil der Leipziger Richter erwartet: Können wirtschaftliche Interessen ein vernünftiger Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes sein? Dort steht in Paragraf 1, dass niemand einem Tier „ohne vernünftigen Grund“ Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen darf.

Der Eiertanz im Streit ums Kükenschreddern nimmt kein Ende

Schon 2013 wollte Nordrhein-Westfalen das Kükentöten per Erlass stoppen. Sechs Jahre später ist es immer noch erlaubt, millionenfach männliche Küken zu schreddern oder zu vergasen. Zwei Brütereien hatten geklagt und vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster Recht bekommen.

Für das Töten der Küken gebe es einen vernünftigen Grund, hieß es damals. Nun muss das Bundesverwaltungsgericht entscheiden.