Meiningen. Der Veranstalter des Rechtsrock-Konzerts in Themar legt Beschwerde gegen die Gerichtsentscheidung zu verschiedenen Auflagen ein. Die bleiben vorerst Bestehen.

Der Veranstalter des Rechtsrockkonzerts von Freitag bis Sonntag in Themar hat Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Meiningen vom Montag eingelegt. Das bestätigte am Mittwoch ein Gerichtssprecher gegenüber unserer Zeitung. Das Verwaltungsgericht war in Teilen einem Eilantrag des Veranstalters nicht gefolgt, so dass Regelungen des Auflagenbescheids des zuständigen Landratsamtes Hildburghausen bisher weiterhin bestehen.

Unter anderem besteht damit das Alkoholverbot für die Veranstaltung mit Ausnahme von Leichtbier weiter. Verboten sind auch Lieder mit rassistischem Inhalt. Zudem gelten strengere Zugangsregeln für das Veranstaltungsgelände und Auflagen wie beispielsweise das Einhalten eines Sicherheitskorridors oder Beschränkungen für das Befahren des Geländes mit Versorgungsfahrzeugen.

Bisher nicht angefochten haben soll der Veranstalter die Entscheidung des Verwaltungsgerichts, dass geplante Gegendemonstrationen in unmittelbarer Nähe des Rechtsrockkonzerts stattfinden dürfen, ergänzte der Sprecher. Die Veranstalter des Rechtsrock-Konzerts hatten ein Verlegen der Proteste gefordert. Das Verwaltungsgericht stellte klar, dass sich auch die Demonstranten auf ihr Grundrecht der Versammlungsfreiheit berufen dürfen.

Für den Samstag ist unter dem Motto „Wir in Thüringen! – Kein Ort für Nazis!“ zu Demonstrationen und Protesten in Themar im Kreis Hildburghausen aufgerufen worden.

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