Berlin. In Frankreich lag das Geld auf der Straße: Eine Frau fand einen Lottoschein, der 163 Millionen Euro wert war. Dann begann eine Odyssee.

Was für ein Glück im Unglück – sollte man meinen. In Frankreich hatte ein Lottospieler eigentlich den „Euromillions“-Jackpot geknackt, seinen Schein jedoch verloren. Eine Frau fand das Glückslos später auf der Straße. Doch statt es dem eigentlichen Gewinner zukommen zu lassen, wollte sie selbst damit die Millionen kassieren.

Die Situation war vertrackt, denn um das Geld einzustreichen, müssen zwei Bedingungen erfüllt sein: Man muss zum einen Eigentümer des Lottoscheins sein, ihn zum anderen aber auch physisch vorzeigen können. Also beschäftigte der Fall aus dem Jahr 2011 schließlich die Gerichte.

Lotto-Konflikt mit 12-Millionen-Vergleich noch nicht beendet

Wie „Le Dauphiné“ berichtet, hat nun das Verwaltungsgericht in Paris ein Urteil gesprochen. Zwar hatte die staatliche Lotto-Gesellschaft La Française des Jeux den Konflikt zwischen den beiden Parteien schon durch einen Vergleich lösen können – gegen eine Beteiligung von 12 Millionen Euro gab die Finderin den Lottoschein zurück. Doch dann mischte sich noch der Finanzminister ein.

Der forderte nun mehr als 4,3 Millionen Euro an Steuern von der Frau ein, da es sich in seinen Augen nicht um einen steuerfreien Lottogewinn handelte, sondern um eine Auszahlung einer Geldsumme von einer Einzelperson an eine andere.

Lottoschein-Finderin muss keine Steuern zahlen

Die Frau wehrte sich mit einer Klage – und hatte jetzt Erfolg. Das Verwaltungsgericht entschied, dass ihre 12 Millionen Euro nicht der Steuer unterlägen.

So hat der Fall am Ende nur einen Verlierer: den französischen Staat. Denn dem entgehen nicht nur mehrere Millionen Euro, er muss auch noch draufzahlen. 2000 Euro für die Verfahrenskosten.

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