Der frühere Thüringer NPD-Funktionär und einstige V-Mann des Verfassungsschutzes, Tino B., steht seit Freitag erneut wegen Betrugs vor dem Landgericht Gera.

Wegen Betrugs steht Tino B. wieder vor Gericht. Der Bundesgerichtshof hatte im April vergangenen Jahres der Revision des Angeklagten teilweise entsprochen und den Fall zur erneuten Verhandlung zurückverwiesen. B. war im August 2019 wegen Betrugs im großen Stil zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden.

Richter sprachen ihn schuldig

Dabei geht es unter anderem um überhöhte Versicherungsverträge bei Arbeitsämtern, Krankenkassen und Unfallversicherungen, mit denen Kasse gemacht wurde. Die Geraer Richter sprachen ihn damals in 57 Fällen des gewerbsmäßigen Betrugs sowie in 12 Fällen des versuchten gewerbsmäßigen Betruges für schuldig. Die Karlsruher Richter sahen bei einigen Betrugsstraftaten von Tino B. Rechtsfehler. Aufgrund der langen Zeitspanne dürfte das neue Urteil milder ausfallen.

NPD-Funktionär und einstiger V-Mann

Tino B. war in den 1990er Jahren einer der bekanntesten Neonazi-Kader in Thüringen. Er hatte den "Thüringer Heimatschutz" aufgebaut und geführt - ein Netzwerk von Neonazis, in dem sich auch das NSU-Trio Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe bewegte. B. koordinierte zudem die "Kameradschaften" in Thüringen. Gleichzeitig spitzelte er für den Thüringer Verfassungsschutz die eigenen Kameraden aus und erhielt dafür ein Staatshonorar. 2001 wurde er als V-Mann enttarnt.

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