Erfurt. Nachdem der Bundesgerichtshof das Urteil des Landgerichts Erfurt im sogenannten Ballstädt-Verfahren aufgehoben hat, gibt es noch keine Pläne für einen Neustart des Prozesses.

Der Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) sei noch nicht beim Landgericht eingegangen, sagte ein Sprecher des Gerichts am Montag in Erfurt auf Anfrage. „Daher ist seitens des Gerichts diesbezüglich noch nichts Entsprechendes veranlasst worden.“ Alle weiteren Planungen von Seiten des Landgerichts könnten erst dann vorgenommen werden, „wenn die Nachricht vom BGH hier eingegangen ist“. Der Beschluss des Bundesgerichtshofs, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, ist auf den 15. Januar 2020 datiert.

Am Wochenende war bekannt geworden, dass der BGH das Urteil des Landgerichts Erfurt im Ballstädt-Verfahren aufgrund von Formfehlern aufgehoben hat. Das Landgericht hatte im Mai 2017 zehn Männer und eine Frau für schuldig befunden, am Überfall auf eine Kirmesgesellschaft in Ballstädt (Landkreis Gotha) im Februar 2014 beteiligt gewesen zu sein. Nach Ansicht des BGH hat das Landgericht zwar zutreffend ermittelt, was sich damals abspielte – allerdings nicht rechtssicher begründet, wie es zu der Einschätzung gelangt ist, dass die elf in dem mehr als zwei Jahre dauernden Verurteilten auch tatsächlich die Täter seien.

Die Thüringer SPD-Justizpolitikerin Dorothea Marx erklärte unterdessen, es sei für die Opfer des Übergriffs und deren Angehörige bitter, dass der Prozess nun wiederholt werden müsse. „Die Opfer in Strafverfahren leiden lange und ein Verfahrensabschluss mit Verurteilung der Täter ist eine wichtige Hilfe bei der Verarbeitung des Geschehens“, sagte sie.