München/Weimar. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat dem Urteil des Amtsgerichts Weimar im Bezug auf das Kontaktverbot im vergangenen Frühjahr widersprochen.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat in seinem jüngsten Fall dem Urteil des Amtsgerichts Weimar vom 20. Januar 2021 widersprochen. Vorangegangen war der Antrag der "Querdenker"-Bewegung auf eine Versammlung am 24. Januar 2021 in München. Aktuelles zur Corona-Pandemie lesen Sie in unserem Blog

Der Antragsteller hatte nach der Urteilsverkündung aus Weimar laut BayVGH eine über vierstündige Versammlung mit 1000 Teilnehmern in Form eines Umzugs durch München geplant, der in eine stationäre Kundgebung vor dem Gebäude des Verwaltungsgerichtshofs münden sollte.

Hochkomplexe Situation angemaßt – Richter ist Gegner von Maskenpflicht

In seiner offiziellen Pressemitteilung heißt es dazu vom BayVGH: "Der Senat folgte insbesondere nicht einem Urteil des Amtsgerichts Weimar, auf das der Antragsteller verwiesen hatte, um unter anderem zu belegen, dass eine gefährliche Epidemie gar nicht vorliege.

Dieses Urteil widerspreche der ganz überwiegenden Rechtsprechung deutscher Gerichte und sei methodisch fragwürdig. Außerdem maße sich das Amtsgericht eine Sachkunde an, die ihm angesichts der hochkomplexen Situtation ersichtlich nicht zukomme." Brisant ist in diesem Zusammenhang, dass der Richter im Weimarer Verfahren privat ein Gegner von Maskenpflicht und Abstandsregeln ist.

Die bayerische Versammlungsbehörde hatte den Umzug schließlich untersagt, die Teilnehmerzahl auf 200 reduziert, die Versammlungszeit auf etwas mehr als zwei Stunden begrenzt und den Versammlungsort verlegt.

Hinsichtlich Versammlungsdauer, Teilnehmerzahl und Untersagung des Umzugs führte der für das Versammlungsrecht zuständige 10. Senat aus, dass die Versammlungsbehörde zu Recht festgestellt habe, dass diese Beschränkungen notwendig seien, um Infektionsgefahren durch die Versammlung zu verhindern.

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