Erfurt. Mutmaßliche Handgreiflichkeiten, Beleidigungen und der angebliche Diebstahl eines Handys mit angeblich pikantem Videomaterial beschäftigt das Erfurter Landgericht.

Knapp zwei Wochen vor der Landtagswahl in Thüringen beschäftigt das Erfurter Landgericht ein bizarr anmutender Streit innerhalb der Landes-CDU.

Beklagter in dem Zivilverfahren ist ein Mitglied der Landespartei, der laut Website der CDU Thüringen auch gewähltes Mitglied im Landesvorstand ist. Der Kläger ist nicht in der CDU, jedoch ein Bekannter einer Parteiangehörigen, die nach Darstellung Beteiligter schon länger mit anderen Mitgliedern im Clinch liegt.

Das CDU-Mitglied behaupte, so der Kläger, dass er das Handy eines weiteren Parteimitglieds nach dem Politischen Aschermittwoch 2018 in einem Hotel in Apolda gestohlen haben soll. Gegen diese aus seiner Sicht persönlichkeitsrechtsverletzenden Äußerungen will er eine Unterlassung durchsetzen. Zudem verlangt er wegen der Beleidigungen Schadensersatz in Höhe von 10.000 Euro.

Bei der Verhandlung am Montag bezichtigte der Kläger, nach eigenen Angaben Privatier aus Berlin, den Beklagten gewalttätiger Übergriffe im Streit. Zudem warf er ihm übele Beschimpfungen vor. Der CDU-Mann bezichtigte dagegen die Bekannte des Klägers, den Besitzer des Handys angegriffen zu haben. Das Gericht hörte zahlreiche Zeugen an, darunter eine Landtagsabgeordnete und auch die Bekannte des Klägers. Die Landtagsabgeordnete widersprach Darstellungen, das beklagte CDU-Mitglied habe sich bei einer weiteren Parteiveranstaltung im Mai diesen Jahres beleidigend über den Kläger geäußert.

Das angebliche Video auf dem bislang nicht mehr auffindbaren Handy soll einen prominenten Bundestagsabgeordneten im Gespräch mit dem Kläger und dessen Bekannter zeigen. Darin sollen sie sich über Gerüchte über ein weiteres CDU-Mitglied unterhalten haben. Diese Frau wiederum soll in ihrem angeblichen Rotlichtgewerbe auch hochrangige Parteimitglieder zu ihren Kunden zählen.

Der Richter setzte für den 15. November einen Verkündungstermin in der Sache fest. Wie mit dem Antrag der Anwältin des Klägers umgegangen wird, unter anderem weitere hochrangige Parteimitglieder – inklusive des Bundestagsabgeordneten – als Zeugen zu laden, war am Ende der Verhandlung am Montag noch nicht klar.