München. Wegen verbotenen Blutdopings in 26 Fällen sowie Körperverletzung fordert die Staatsanwaltschaft für den Erfurter Arzt Mark S. fünfeinhalb Jahre Haft. Seine Verteidiger wollen die sofortige Freilassung.

Wegen verbotenen Blutdopings und Körperverletzung soll der Erfurter Arzt Mark S. für fünfeinhalb Jahre ins Gefängnis. Das hat am Freitag im Dopingprozess vor dem Landgericht München Oberstaatsanwalt Kai Gräber gefordert.

Die beiden Verteidiger beantragten hingegen in ihren Plädoyers die sofortige Haftentlassung ihres Mandanten. Die Gefängnisstrafe für Mark S, solle so bemessen sein, dass er mit seiner knapp zweijährigen Untersuchungshaft zwei Drittel der zu erwartenden Strafe abgesessen habe und entlassen werden könne, erklärt Rechtsanwalt Alexander Dann am Ende des knapp anderthalbstündigen Schlussvortrags.

Verteidigung gegen gefordertes Berufsverbot

Die Verteidigung spricht sich zudem gegen das vom Ankläger geforderte fünfjährige Berufsverbot für den Arzt aus. Das stelle eine unzulässige Härte dar.

Bewährungstrafen und Haftsstrafe für mutmaßliche Helfer

Drei der vier mutmaßlichen Helfer des Hauptangeklagten sollen laut Staatsanwaltschaft zu Bewährungsstrafen zwischen ein und zwei Jahren verurteilt werden. Der fünfte Angeklagte, der ebenfalls als Gehilfe zur Verantwortung gezogen werden soll, muss nach Ansicht der Staatsanwaltschaft mit einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren rechnen.

Sollte das Gericht dieser Strafforderung folgen, könnte der vor Weihnachten aus der Untersuchungshaft Entlassene auf freiem Fuß bleiben.

Urteile Mitte Januar erwartet

Am Freitagnachmittag werden noch die Plädoyers der Anwälte der übrigen vier Angeklagten erwartet. In einer Woche sollen in dem Doping-Verfahren nach 23 Verhandlungstagen die Urteile gesprochen werden. Der Prozess gilt als eine erste große Bewährungsprobe für das im Dezember 2015 verabschiedete Anti-Doping-Gesetz in Deutschland.

Alles zum Doping-Skandal um den Erfurter Arzt Mark S. in unserem Dossier.