Mühlhausen/Nordhausen. Die Staatsanwaltschaft hat nach dem Doppelmord an einem Rentnerehepaar an Heiligabend 2018 lebenslange Haft für den Angeklagten gefordert.

Nach dem Doppelmord an einem Rentnerehepaar an Heiligabend 2018 hat die Staatsanwaltschaft lebenslange Haft für den 57 Jahre alten Angeklagten gefordert. Zudem beantragte Staatsanwältin Anja Deppe am Montag, die besondere Schwere der Schuld festzustellen und damit eine Haftentlassung nach 15 Jahren zu verhindern.

Der Angeklagte habe eine vorangegangene Körperverletzung verdecken wollen und so zwei Menschen getötet, sagte sie in ihrem Plädoyer am Landgericht Mühlhausen. Danach habe er aus der Wohnung 400 Euro fürs Weihnachtsessen entwendet

Die Nebenkläger schlossen sich im Wesentlichen den Anträgen der Staatsanwaltschaft an, sprachen aber von Doppelmord aus Habgier und Grausamkeit. Der Verteidiger plädierte ebenfalls auf lebenslange Haft, ohne die besondere Schwere der Schuld festzustellen. Sein Mandant habe die Tötung zugegeben und dabei die Verdeckung einer Straftat als Motiv angegeben.

In dem Prozess am Landgericht Mühlhausen soll am 24. Januar ein Urteil verkündet werden.

Angeklagter entschuldigt sich bei Kindern

In seinem letzten Wort hatte sich der gelernte Maler und Lackierer bei den Kindern der Opfer entschuldigt. „Ich habe aber nichts weggenommen“, beteuerte er.

Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft ist er am Morgen des Tattages zum Haus des Paares gegangen, um Geld zu fordern oder sich welches zu borgen. Dann sei der Streit mit dem 82-Jährigen eskaliert. Die Frau, die sich dem Angeklagten in den Weg stellte, habe er durch zwei Messerstiche in den Brustkorb getötet. Sie hatte gedroht, die Polizei zu rufen. Anschließend habe er mit einem Nackenstich den bereits durch zahlreiche Stiche schwer verletzten Ehemann getötet, hieß es.

Beide Opfer wurden damals tot im Hof ihres Grundstücke gefunden – noch mit Schlafsachen bekleidet. Nachbarn hatten die Polizei alarmiert, die den späteren Angeklagten zunächst als Zeugen befragte und vier Tage nach der Tat als Beschuldigten festnahm. DNA-Spuren und ein Kratzer im Gesicht hatten ihn verraten. Er bestritt schon damals, die Wohnung durchsucht und etwas mitgenommen zu haben. Ein Umschlag mit 4500 Euro Bargeld war beispielsweise unentdeckt geblieben.

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