Erfurt. Einer der größten Drogenprozesse in Thüringen ist geplatzt. Im spektakulären Verfahren sollte es erstmals um Kryptohandys gehen - und um fast eine Viertel Tonne Drogen.

Ein Sprecher des Landgerichts Erfurt sagte laut MDR, dass die zuständige Richterin alle Termine abgesagt habe. Grund sei, dass die Thüringer Justizverwaltung keinen geeigneten Raum für das Verfahren unter Coronabedingungen zur Verfügung stellen konnte.

Nach Angaben der für Organisierte Kriminalität zuständigen Staatsanwaltschaft Gera sind nach der Absage der Termine die Haftbefehle gegen alle fünf Angeklagten außer Vollzug gesetzt worden. Allerdings bleiben zwei der beschuldigten Männer weiter in Haft. Sie verbüßen wegen einer anderen Verurteilung eine Strafe.

Fünf Haftbefehle außer Vollzug gesetzt

Die fünf Männer sollen zwischen Januar und Mai 2020 rund 240 Kilogramm Drogen nach Thüringen geholt und hier weiterverkauft haben. Der Wert des gesamten Drogengeschäfts liegt laut Ermittlungen bei rund 1,1 Millionen Euro. Dafür sollen die Männer sogenannte Kryptohandys der Firma Encrochat genutzt haben.

Hintergrund für die umfangreichen Ermittlungen des Thüringer Landeskriminalamtes war die Übermittlung von Datensätzen durch das Bundeskriminalamt. Sie stammen aus einem Verfahren französischer Fahnder, die den geheimen Server der Firma Encrochat 2020 knacken konnten. Insgesamt gibt es in Deutschland rund 2.250 Verfahren im Zusammenhang mit Encrochat-Handys. Die Staatsanwaltschaft Gera hatte Ende September 2021 die fünf Männer am Landgericht Erfurt angeklagt.

Nach MDR-Informationen soll die Justizverwaltung bereits im Spätherbst davon informiert gewesen sein, dass der Schwurgerichtssaal am Landgericht Erfurt für das umfangreiche Verfahren aus Platzgründen und wegen der Pandemieregeln ungeeignet ist. Allerdings soll es über Wochen keine Bewegung in der Sache gegeben haben.

Wert der Drogengeschäfte bei über eine Million Euro

Das Thüringer Justizministerium erklärte demnach, von dem Raumproblem erstmals Ende vergangenen Jahres erfahren zu haben. Nach Angaben des Ministeriums habe der beauftragte fachmedizinische Dienst am 10. Januar dieses Jahres festgestellt, dass die Wahrscheinlichkeit eines Corona-Ausbruchs im Rahmen der geplanten Verhandlungstermine als hoch einzuschätzen sei. In der Folge habe es die Empfehlung gegeben, dass ein Raum gefunden werden müsse, in dem die Abstände von anderthalb Metern eingehalten werden und eine ausreichende Belüftung möglich sei.

Der Verhandlungsstart am 18. Januar war zu diesem Zeitpunkt bereits seit Monate bekannt. Laut Landgericht Erfurt ist ein Neustart des Verfahrens für Anfang November dieses Jahres geplant, falls bis dahin ein geeigneter Raum gefunden ist.