München. Das gleicht schon ein bisschen einer Provokation. Mit diesen Worten geißelte am Mittwoch Richter Manfred Götzl den Schlusssatz einer Erklärung des Kölner Nebenklageanwalts Eberhard Reinecke. Der Anwalt zeigte sich überzeugt, dass für Beate Zschäpe im Fall der Brandstiftung in der Zwickauer Frühlingsstraße am 4. November 2011 nur die Höchststrafe für versuchten Mord, eine lebenslange Freiheitsstrafe, in Frage kommen könne.