Erfurt/Buttstädt. Vor dem Landgericht Erfurt bricht Felix K. sein Schweigen. Er ist wegen versuchten Mordes angeklagt.

Felix K. bricht sein Schweigen. Am vierten Tag des gegen ihn geführten Prozesses vor dem Landgericht Erfurt gesteht er. Die Beweislast ist erdrückend. Einige Zeugen haben ihn schwer belastet. Jetzt liegt auch ein DNA-Gutachten vor, das Spuren des getöteten Radfahrers am mutmaßlich von K. gesteuerten Kleinbus nachweist.

Der 24-Jähriger ist des versuchten Mordes angeklagt – er soll im Juni 2017 einen Menschen, der am Ortsausgang Buttstädt Richtung Großbrembach mit dem Rad unterwegs war, überfahren haben – und weggefahren sein ohne Hilfe zu holen. Einen Führerschein hatte er nicht. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass er das durch seine Flucht verdecken wollte.

K. gibt auf die Frage des Gerichts, ob ihm bewusst gewesen sei, dass er an dem Abend einen Menschen überfahren haben könnte, zu Protokoll: „Wenn ich es mitbekommen hätte, hätte ich gebremst oder sonst irgendwas ...“ Weiter gefahren zu sein ohne anzuhalten, das sei nicht zu entschuldigen. Einen Versuch, dies zu tun, unternimmt er nicht. Ein Wort des Bedauerns fehlt seinem Geständnis.

Fragen des Gerichts und der Staatsanwaltschaft beantwortet der Angeklagte. Die Nebenklageanwältin erhält hingegen keine Antworten – dieses Recht hat der Beschuldigte.

Viele Zeugen mauern in ihren Aussagen

Dem Geständnis gehen zahlreiche Zeugenvernehmungen voraus. Vor allem im Umfeld des Angeklagten wird gemauert. Viele Zeugen erinnern sich nicht und nur lückenhaft.

Einem Freund des Angeklagten, der gestern vernommen wird, geht das anfangs genauso – bis Richter Markus von Hagen sagt: „Das glaube ich Ihnen nicht“. Die Aussicht auf ein Ermittlungsverfahren wegen Falschaussage scheint die Erinnerungen des Zeugen zu beleben. Plötzlich weiß er, dass K. ihm erzählt hat, mit dem Kleinbus der elterlichen Firma unterwegs und bei der Fahrt abgelenkt gewesen zu sein. Der Zeuge L. und der Angeklagte K. kennen sich schon einige Jahre – und sind bereits einmal gemeinsam in einen Verkehrsunfall verwickelt gewesen.

Als K. im Mai 2015 seinen BMW schrottreif fuhr, saßen L. und zwei weitere Männer im Auto. Sie entfernten sich vom Unfallort, was K. einen Strafbefehl mit einer Geldstrafe von 1500 Euro eingebracht hat.

Zuvor war er im Februar 2015 in Weimar von der Polizei angehalten worden. Zeugen hatten die auffällige Fahrweise des Pkw gemeldet. Ergebnis: K. saß mit 1,77 Promille und Betäubungsmitteln im Blut am Steuer.

Im Juni 2015 wurde sein Führerschein beschlagnahmt, im August erhielt er für die Trunkenheitsfahrt eine Geldstrafe von 1800 Euro sowie 13 Monate Führerscheinsperre. Die Fahrerlaubnis hat er bis dato nicht wieder bekommen. Nur zwölf Tage vor dem Urteil wegen der Trunkenheitsfahrt hatte ihn die Polizei erneut alkoholisiert und unter Betäubungsmitteln stehend im Straßenverkehr angetroffen – diesmal am Steuer eines Mopeds. Dafür gab es 1500 Euro Geldstrafe.

Das Urteil wird am Freitag, den 14. Juni, erwartet.

Nach tödlichem Unfall im Kreis Sömmerda: Flüchtiger Autofahrer stellt sich

Versuchter Mord? Hätte Unfallopfer gerettet werden können?