Nordhausen. Frau und Kinder hätten ihn schon lang verlassen, versuchte sich der Mann sich vor Gericht zu rechtfertigen. Der Hund sei der einzige, der ihm geblieben wäre. Die Richterin riet ihm zum Besuch einer Hundeschule.

Selbst der Staatsanwalt als ehemaliger Hundebesitzer hat bei der Vorbereitung auf diesen Fall schlucken müssen, wie er am Donnerstag vor dem Nordhäuser Amtsgericht zugibt. Denn auf der Anklagebank sitzt Jürgen D. aus Steigerthal, der seinen Jagdterrier – den er schon als Welpen bekam – in fünf Fällen gequält haben soll. Die Vorfälle haben sich laut Anklage im Zeitraum zwischen Juni und August 2018 zugetragen.

Konkret wird Jürgen D. vorgeworfen, seinen Hund an den Vorder- und Hinterbeinen zusammengebunden und über die Straße geschleift zu haben. Weiterhin soll der 50-Jährige den Jagdterrier mit einem Schal und der Leine stranguliert haben. Als sein Hund ihm zudem zweimal weggelaufen war und er ihn deshalb im Nordhäuser Tierheim abholen musste, wurde er dabei beobachtet, wie er das Tier in die Seite trat und mit einem Gehstock schlug. Zudem wird ihm vorgeworfen, den Hund in der Sonne auf seinem Grundstück angebunden und ihm nichts zu trinken gegeben zu haben.

Jürgen D. gibt die Taten zu, versucht sich zu rechtfertigen: „Ich war damals in Schwierigkeiten. Ich verlor meinen Job und hatte finanzielle Probleme, die ich auch heute noch habe.“ Frau und Kind hätten ihn verlassen, der Hund sei der einzige, der ihm geblieben wäre. „Ich habe ihn lieb“, sagt der 50-Jährige. Er habe aus Frust gehandelt, zumal der Terrier öfter Katzen hinterherjagen und nicht hören würde. „Auch wenn es Ihnen schlecht geht, gibt es Ihnen noch lange nicht das Recht, mit einem Tier so umzugehen“, bringt die Richterin ihr Unverständnis zum Ausdruck. Zudem liege es in der Natur eines Terriers, seinem Jagdtrieb nachzugehen und empfiehlt ihm, eine Hundeschule aufzusuchen.

Damit der Angeklagte zeigen kann, dass er fair mit Tieren umgehen kann, verurteilt ihn die Richterin zu 200 Stunden gemeinnütziger Arbeit, die er im Nordhäuser Tierheim binnen zehn Monaten leisten muss. Für seine Taten wird er verwarnt, die Bewährung auf ein Jahr festgelegt. Sollte er gegen die Auflagen verstoßen, muss er 2750 Euro bezahlen.

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