Weimar/Erfurt. Ist die Stadtratswahl in Erfurt aus dem Jahr 2019 gültig? Dem Verwaltungsgericht waren am Mittwoch zu Beginn der Verhandlung die Argumente des Klägers nicht überzeugend genug.

Das Verwaltungsgericht Weimar hat deutliche Zweifel daran erkennen lassen, dass die Anfechtung der Stadtratswahl in Erfurt vom Mai 2019 durch den Kläger begründet ist. Ein großer Teil seiner Argumente seien nach der vorläufigen Rechtsauffassung der Kammer nicht überzeugend genug, erklärte der Vorsitzende Richter Claus Packroff am Mittwoch in Weimar während einer mündlichen Verhandlung.

Zum Beispiel sei selbst ein intensives öffentliches Auftreten von Erfurts Oberbürgermeisters Andreas Bausewein (SPD) kurz vor der Wahl zulässig gewesen. "Eine Kommunalwahl darf nicht dazu führen, dass das politische Leben zum Stillstand kommt", sagte Packroff.

Der Kläger hatte unter anderem argumentiert, Bausewein habe unmittelbar vor der Wahl seine Neutralitätspflicht als Amtsinhaber verletzt, um für seine Partei zu werben – auch dadurch, dass er sehr häufig im Amtsblatt zitiert worden sei und viele Öffentlichkeitstermine wahrgenommen hatte.

Laut einer Gerichtssprecherin waren zuvor alle aktuellen Erfurter Stadtratsmitglieder zur Verhandlung eingeladen worden. Diese fand am Mittwochvormittag schließlich in der Weimarhalle statt. Nur so konnten die coronabedingten Abstandsregeln eingehalten werden.

Bei der Kommunalwahl 2019 in Erfurt war die CDU mit 19,6 Prozent der Stimmen stärkste Kraft im Stadtrat geworden. Die SPD erhielt 17,1 Prozent, Die Linke 16,5 Prozent der Stimmen.