Weimar. Jens Krumpe, der erst für die AfD und dann parteilos im Parlament saß, sieht seine Abgeordnetenrechte verletzt und klagte vor dem Thüringer Verfassungsgerichtshof.

Der Thüringer Verfassungsgerichtshof in Weimar befasst sich am Mittwoch mit Abgeordnetenrechten im Gesetzgebungsverfahren. Geklagt hatte der frühere Landtagsabgeordnete Jens Krumpe, der erst für die AfD und dann parteilos im Parlament saß. Er hatte im November 2018 vom Umweltministerium die Herausgabe elektronischer Daten im Zusammenhang mit dem Gesetzentwurf für das Nationale Naturmonument „Grünes Band Thüringen“ gefordert.

Das Ministerium hatte ihm die Herausgabe der Daten jedoch unter anderem mit Hinweis auf die Geschäftsordnung des Thüringer Landtags verweigert. Krumpe sah dadurch seine Abgeordnetenrechte verletzt.

Der Thüringer Verfassungsgerichtshof will am 22. April sein Urteil in der Frage verkünden, wie weit der Anspruch von Landtagsabgeordneten auf Auskunft durch die Landesregierung reicht. Das sagte ein Gerichtssprecher am Mittwoch.

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