Ladenbesitzer wehrt sich gegen Zwangsgeld – Gericht stärkt Rechte der Händler
Ladenbesitzer wehrt sich gegen Zwangsgeld – Gericht stärkt Rechte der Händler
Kai Mudra
Jena.Das Oberverwaltungsgericht Weimar hat in einer Eilentscheidung zur Auslegung der Corona-Verordnungen geurteilt. Einem Händler war ein Zwangsgeld angedroht worden.
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Weimar stellt klar, dass der Begriff Lebensmittelgeschäft in Corona-Verordnungen weit zu fassen ist.
Foto: Michael Baar
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Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Weimar hat am Dienstag in einer Eilentscheidung klar gestellt, dass der Begriff Lebensmittelgeschäft in Corona-Verordnungen weit zu fassen ist und nicht nur die Grundversorgung betreffe. Damit stärkte das OVG aktuell die Rechte der Händler. Alle aktuellen Entwicklungen im kostenlosen Corona-Liveblog