Erfurt. Im Streit um das Abspielen von Songs populärer Künstler und Bands auf Wahlkampfveranstaltungen hat die Thüringer NPD am Freitag einen juristischen Teilerfolg erzielt. Laut MDR Thüringen hat das Landgericht Erfurt entschieden, dass Schlagerstar Helene Fischer hinnehmen muss, dass ihr Song “Atemlos“ von Anhängern der Partei öffentlich gespielt wird.