Aschaffenburg. Ein Stalker ist in Aschaffenburg zu mehreren Jahren Haft verurteilt worden. Er machte unter anderem Nacktbilder seiner Ex öffentlich.

Ein Stalker ist zu fünf Jahren und vier Monaten Haft verurteilt worden, weil er seine Ex-Freundin tyrannisiert hat: Der 44-Jährige machte Nacktfotos von ihr öffentlich, schickte ihr einen Totenschädel, baute eine Rohrbombe und hantierte an ihrem Auto herum.

Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass der 44-Jährige die Trennung von seiner Partnerin, die im Prozess als Nebenklägerin auftrat, nicht akzeptieren wollte. Bewusst habe er geplant, sie zu schädigen.

Frau berichtet von Schlafstörungen und Angstattacken

Die Frau berichtete in der Verhandlung von Schlafstörungen und Angstattacken. Ihr Ex sei immer ein „Sprücheklopfer“ gewesen, sagte sie. Eine Entschuldigung wollte sie nicht akzeptieren.

Die Verteidigung erklärte, dem Bausatz für die Rohrbombe habe mit dem Sprengstoff die entscheidende Komponente gefehlt. Der Vorsitzende Richter Sebastian Geis sah das anders. Es habe sich zwar um eine Vorbereitungstat in sehr frühem Stadium gehandelt. Aber: „Wir haben keine Zweifel daran, dass er eine Bombe bauen wollte“, sagte der Richter. Nach seiner eigenen Lesart wollte der Mann nur ein privates Feuerwerk zünden.

Stalker veröffentlicht Nacktfotos von Ex-Freundin

Geis nannte das Vorgehen des Mannes „abscheulich“ und „widerwärtig“. „Das heißt aber nicht, dass er für alles, was ihm vorgeworfen wurde, auch verantwortlich ist“, betonte der Richter. So war die Staatsanwaltschaft davon ausgegangen, dass der Angeklagte Einbrüche in sein Fitnessstudio fingiert hatte, um Geld von der Versicherung zu ergaunern. Dafür gebe es keine hinreichenden Beweise, so das Gericht – auch wenn ihm auch eine solche Tat zuzutrauen sei.

Ein Polizist entfernt im Aschaffenburger Landgericht die Handschellen des 44-jährigen Angeklagten (l), der sich wegen verschiedenster Delikte verantworten musste.
Ein Polizist entfernt im Aschaffenburger Landgericht die Handschellen des 44-jährigen Angeklagten (l), der sich wegen verschiedenster Delikte verantworten musste.

Insgesamt stand er für ein knappes Dutzend Tatvorwürfe vor Gericht. Das Opfer hatte die Episode mit dem Menschenschädel als am gravierendsten empfunden. Zuvor hatte der Mann gemeinsam mit Mittätern das Grab ihres Vaters geschändet - sie hatte davon ausgehen müssen, den Schädel ihres verstorbenen Vaters vorzufinden – was jedoch nicht der Fall war.

Angeklagter hantierte am Auto der Frau

Der Mann hatte Nacktfotos der Frau im Internet veröffentlicht, aber auch in der Stadt regelrecht plakatiert. Er verteilte die Fotos dort.

Der Angeklagte hatte auch zugegeben, am Auto der Frau hantiert zu haben. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm in der Anklageschrift zudem vorgeworfen, den Totenschädel als Drohgebärde an seine Verflossene verschickt zu haben.

Das Gericht ging mit seinem Urteil noch über die Forderung der Staatsanwaltschaft von fünf Jahren Haft hinaus. Die Verteidigung hatte gefordert, es bei knapp zwei Jahren zu belassen.

Auch interessant:

Beweise nicht verwertbar: Tatverdächtiger im Mordfall Ramona frei

Stalker aus Bad Langensalza muss 1800 Euro zahlen