Weimar. Verfassungsverstoß oder nicht? Änderungen im Thüringer Landeswahlgesetz, die mehr Frauen ins Parlament bringen sollen, stehen jetzt auf dem Prüfstand des Verfassungsgerichtshofs in Weimar.

Mit einer Änderung des Thüringer Wahlgesetzes wollte Rot-Rot-Grün mehr Frauen ins Parlament bringen. Die Regelung ist allerdings umstritten, nun hat der Thüringer Verfassungsgerichtshof das letzte Wort.

Er verhandelt am Mittwoch (10.00 Uhr) in Weimar über eine Klage der AfD-Fraktion gegen die Änderung im Landeswahlgesetz. Danach müssen die Kandidatenlisten der Parteien für Landtagswahlen abwechselnd mit Frauen und Männern besetzt werden. Linke, SPD und Grüne hatten die Regelung damit begründet, dass Frauen bisher in den Parlamenten unterrepräsentiert seien.

Die AfD hält diese Regelung für verfassungswidrig, weil sie in die Rechte der Parteien eingreift. Die Paritätsregelung war im vergangenen Juli gegen die Stimmen der Opposition vom Landtag beschlossen worden.

Bereits zu diesen Zeitpunkt bestanden verfassungsrechtliche Bedenken, weil das Gesetz Vorgaben für die Kandidatenlisten der Parteien bei Landtagswahlen macht. Angehört werden sollen bei der Verhandlung vor dem Verfassungsgericht Vertreter des Thüringer Landtags und der Landesregierung.

Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) hatte kurz nach seiner Wiederwahl zum Regierungschef im März angekündigt, die Paritätsregelung notfalls außer Kraft zu setzen, um Pläne für eine vorgezogene Landtagswahl im April 2021 rechtlich nicht zu gefährden.

Die Besetzung der Wahllisten der Parteien abwechselnd mit Frauen und Männern soll nach dem Willen von Rot-Rot-Grün die Gleichstellung von Frauen fördern. CDU und AfD stimmten im vergangenen Jahr dagegen.