Meiningen. Zuerst wurden eine Zwillingsmutter und ihre Kinder vermisst. Dann tauchte die Familie zwar wieder auf. Doch die Ermittlungen in dem Fall führten zu Erkenntnissen, die nun in mehrjährigen Strafurteilen gegen ein Ehepaar mündeten.

Im Prozess um Menschenhandel und sexuellen Missbrauch von Kindern ist ein Ehepaar aus dem Raum Meiningen zu mehreren Jahren Gefängnis verurteilt worden. Das sagte ein Sprecher des Landgerichts Meiningen nach der Urteilsverkündung am Freitag.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Paar vorgeworfen, eine Zwillingsmutter im vergangenen Herbst mit ihren Babys in ihr Wohnhaus nahe Meiningen gelockt zu haben. Die 39-Jährige und ihr 45 Jahre alter Ehemann brachten die Mutter demnach durch eine Drohkulisse dazu, bei ihnen zu bleiben. Weiter wollten die Eheleute die geistig leicht gehandicapte Mutter nach Afrika zwangsverheiraten. Opfer wie Angeklagte sind Deutsche.

Ehepaar hat sechs eigene Kinder

Das Paar glaubte, in E-Mail-Kontakt mit einem angeblichen Menschenhändler zu sein. Die Zwillinge hätten sie als eigene Kinder ausgeben und großziehen wollen. Nach rund zwei Wochen ergriff die Mutter eine Chance, um das Haus mit ihren Kindern zu verlassen. Zeugen erkannten die als vermisst gemeldete Frau und alarmierten die Polizei.

Zudem missbrauchte der Ehemann seine heute sechs und acht Jahre alten Söhne in mehreren Fällen. Die Ehefrau soll davon gewusst, aber nichts unternommen haben. Die Eheleute sperrten die zwei Jungen zudem in eine Holzkiste. Insgesamt hat das Ehepaar sechs eigene Kinder, die inzwischen in einer Pflegeeinrichtung leben.

Die Eheleute hatten die Taten nach Angaben des Gerichtssprechers im Laufe des Verfahrens gestanden. Dass gerade der Vater mit seinem Geständnis seinen Kindern eine Aussage vor Gericht ersparte, habe sich strafmindernd für ihn ausgewirkt, hieß es.

Mann leide unter einer psychischen Krankheit

Er wurde zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und zehn Monaten verurteilt wegen Menschenhandels, mehreren Fällen des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und drei Fällen Freiheitsberaubung. Vor der Urteilsverkündung am Donnerstag hatte ein Sachverständiger vor Gericht erklärt, dass der Mann unter einer psychischen Krankheit leide. Der Experte ging aber laut Gerichtssprecher nicht davon aus, dass der Mann tatsächlich Stimmen höre, wie er es im Prozess gesagt habe.

Die Ehefrau erhielt eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten. Auch bei ihr sah das Gericht den Vorwurf des Menschenhandels als erwiesen an. Zudem habe sie sich in zwei Fällen der Beihilfe des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und ebenfalls der Freiheitsberaubung in drei Fällen schuldig gemacht, so der Richterspruch. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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