Erfurt. Die Staatsanwaltschaft Erfurt hat am Freitag gegen einen 57-jährigen Mann eine Haftstrafe von zehn Jahren sowie die nachträgliche Sicherungsverwahrung gefordert.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, mehrere Frauen sexuell missbraucht und gefilmt zu haben, als sie sich in einem wehrlosen Zustand befunden hatte. Eine von ihnen soll erst 15 Jahre alt und die Freundin vom Sohn des 57-jährigen gewesen sein. In ihrem Fall geht die Staatsanwältin davon aus, dass die Jugendliche gegen ihr Wissen Medikamente vom Angeklagten verabreicht bekommen hatte. Der Fall wird am Landgericht Erfurt verhandelt.

Angeklagter hat sich kastrieren lassen

Der Verteidiger des 57-Jährigen plädierte hingegen für eine Strafe von sechseinhalb Jahren Gefängnis. Er begründete dies damit, dass sein Mandant den sexuellen Missbrauch eingeräumt und dass er den wehrlosen Zustand der drei Frauen ausgenutzt habe. Außerdem hat sich der Angeklagte Arne W. bereits vor dem Bekanntwerden der Straftaten bereits dazu entschlossen, eine Therapie zu beginnen und sich kastrieren zu lassen. Der Anwalt verweist auch darauf, dass alle Taten unter dem Einfluss von sehr viel Alkohol und Drogen stattfanden und teilweise bis zu 18 Jahren zurückliegen. Die Anordnung einer Sicherungsverwahrung sei nicht erforderlich, da sein Mandant deutlich über 60 Jahre sein werde, wenn er seine Strafe verbüßt habe, betont der Verteidiger.

Arne W. entschuldigte sich noch einmal für die Taten und erklärte, dass es ihm Leid tue. Seit 2014 habe er sich im Gefängnis damit auseinandergesetzt. Er bestritt aber noch einmal, die Frauen vergewaltigt zu haben. An das Gericht richtete er die Bitte, ihm die Chance auf eine faire Therapie zu ermöglichen, beispielsweise dadurch, dass er nicht in Thüringen inhaftiert werde. Denn hier gelte er als Kindermörder.

Kein Mordverdacht mehr

Gegen den Angeklagte ermittelte die „Soko Altfälle“ als gegen einen von zwei Tatverdächtigen im 22 Jahre zurückliegenden Mordfall Ramona K. aus Jena. Bei einer Durchsuchung im September des Vorjahres hatten die Ermittler der Soko bei Arne W. unter anderem sieben Videokassetten gefunden. Darauf entdeckten sie die Filme, welche den Angeklagten mit den wehrlosen Frauen zeigt. Der Mordverdacht gegen Arne W. im Fall Ramona K. besteht nicht mehr.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten im Fall der Jugendlichen neben dem sexuellen Missbrauch zusätzlich vor, ihr heimlich Medikamente gegeben zu haben, welche das Opfer in einen wehrlosen Zustand versetzt haben soll. Aus Sicht der Anklagebehörde handelt es sich hierbei um Vergewaltigung und gefährliche Körperverletzung. Arne W. habe das Leben der jungen Frau aufs Spiel gesetzt. Die Tat soll er 2013 begangen haben. Die Betroffene war als Zeugin geladen worden, musste aber wegen des Geständnisses des Angeklagten nicht aussagen.

Staatsanwältin glaubt Angaben des Angeklagten nicht

Die Staatsanwältin machte aber deutlich, dass sie die Angaben des 57-Jährigen nicht glaubt, wonach er alle drei Opfer nach Drogen- oder Alkoholexzesse immer leblos vorgefunden haben will. Es sei bestimmt keine normale Reaktion, in so einem Fall eine Kamera aufzubauen und sich dann auch noch an den Frauen zu vergehen, argumentierte sie.

Das Gericht will des Urteils gegen Arne W. am kommenden Mittwoch verkünden.