Jena. Ein mutmaßlicher Agent soll Informationen über eine Moschee an den jordanischen Geheimdienst weitergegeben haben. Nun muss er sich vor Gericht verantworten.

Ein mutmaßlicher Agent des jordanischen Geheimdienstes muss sich ab Dienstag vor dem Thüringer Oberlandesgericht verantworten. Ihm wird vorgeworfen, Informationen über die inzwischen geschlossene Moschee in Hildesheim sowie Personen, die dort verkehrt sind, an den Geheimdienst weitergegeben zu haben. Dabei soll es um mutmaßliche Salafisten gegangen sein, die seiner Einschätzung nach als islamistische Kämpfer nach Syrien gehen wollten. Der Mann war in Thüringen festgenommen worden, deswegen wird die Anklage in Jena verhandelt. Aktuell ist er nach Gerichtsangaben auf freiem Fuß.

Die Moschee des „Deutschsprachigen Islamkreises Hildesheim“ war nach Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden ein Treffpunkt radikaler Islamisten. Im März 2017 wurde der Verein verboten. Für den Prozess in Jena hat der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts drei Verhandlungstage bis 7. November anberaumt. Dem 34 Jahre alten Angeklagten drohen bis zu fünf Jahren Haft.

Der Fall hatte zuvor auch den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe beschäftigt, der die Anklage wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit zuließ. Das OLG hatte zuvor die Eröffnung eines Hauptverfahrens gegen den Mann mit der Begründung abgelehnt, dass eine Agententätigkeit nur dann strafbar sei, wenn sie gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichtet sei. Der BGH-Senat betonte, die Ausspähung habe deutsche Staatsbürger betroffen.

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