Das Jugendamt des Unstrut-Hainich-Kreises hat zwischen 1994 und 2004 keinerlei Auffälligkeiten bei der Betreuung eines Pflegekindes bemerkt. Im Prozess um die Misshandlung einer Pflegetochter gegen einen Kripobeamten haben vor dem Landgericht Mühlhausen drei Mitarbeiterinnen der Behörde ihre damalige Kontakthaltung und Zusammenarbeit erläutert.