Mutter des in Bad Blankenburg tot aufgefundenen Kindes aus Haft entlassen

Dominique Lattich
| Lesedauer: 2 Minuten
Blick auf den Gerichtsbereich in Gera.

Blick auf den Gerichtsbereich in Gera.

Foto: Tino Zippel

Bad Blankenburg/Gera.  Welche Gründe für diese Entscheidung genannt werden.

Anfang April kam die Mutter des Ende Januar tot in Bad Blankenburg aufgefundenen Kindes in Untersuchungshaft. Das Amtsgericht Gera hat am 27. März Haftbefehl erlassen wegen Mordes durch Unterlassung. Nun bestätigt die Staatsanwaltschaft auf Nachfrage, dass die Mutter des Kindes wieder aus der Haft entlassen wurde.

„Es ist zutreffend, dass der Haftbefehl gegen die Beschuldigte auf deren weitere Beschwerde durch das Landgericht Gera gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt wurde“, teilt Oberstaatsanwalt Thomas Riebel mit. „Das Gericht geht ungeachtet dessen nach wie vor davon aus, dass ein dringender Tatverdacht gegen die Beschuldigte gegeben ist.“ Allerdings habe das Landgericht Gera in seinem Beschluss ausgeführt, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit die Außervollzugsetzung zulässt.

Mutter weiter dringend Tatverdächtig

Weiter erklärt Riebel: „Dabei stellte die Kammer darauf ab, dass die Beschuldigte deutlich vor ihrer Inhaftierung bereits als Beschuldigte vernommen wurde und sich dem Verfahren nicht entzogen hat.“ Weiterhin habe die Kammer berücksichtigt, dass die Beschuldigte zum mutmaßlichen Tatzeitpunkt noch eine Heranwachsende gewesen sein dürfte.

Als sie in Untersuchungshaft kam, war die Mutter des Kindes 21 Jahre alt. Der Garten, in dem das Kind gefunden wurde, wurde 2021 geräumt, da lag es wahrscheinlich bereits unter der Erde.

Ein abschließendes Obduktionsergebnis stehe aufgrund der Komplexität noch aus, teilt Riebel weiter mit. Der leibliche Vater des Kindes hat das Kind vier Tage vor dem Auffinden der Leiche als vermisst gemeldet. Dass die Mutter mindestens zwei Kinder hat, bestätigte die Staatsanwaltschaft bereits vor einiger Zeit, allerdings liegen in Gera derzeit keine Informationen darüber vor, ob das Kind wieder bei seiner Mutter ist. Als der Haftbefehl erlassen wurde, sei das Kind in Obhut genommen worden.

Mehr zum Thema: