München. Das Gericht im NSU-Prozess hat offenbar keine Zweifel mehr an dem in der Anklage genannten Weg der NSU-Mordwaffe. Damit müssen die Angeklagten Ralf Wohlleben und Carsten S. mit einer Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord rechnen.
Kai Mudra
München. Das Gericht im NSU-Prozess hat offenbar keine Zweifel mehr an dem in der Anklage genannten Weg der NSU-Mordwaffe. Damit müssen die Angeklagten Ralf Wohlleben und Carsten S. mit einer Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord rechnen.
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