Weimar. Nach der letzten Kommunalwahl verweigerten einige Bürgermeister NPD-Stadträten den Handschlag. Dieser soll die Räte an die Erfüllung ihrer Pflichten binden. Doch die Thüringer Kommunalordnung schreibt etwas anderes vor.

Thüringer Bürgermeisterinnen und Bürgermeister müssen alle gewählten Stadträte per Handschlag verpflichten. Das schreibe die Thüringer Kommunalordnung „eindeutig und unmissverständlich“ so vor, heißt es in einer Mitteilung des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom Freitag.

Der 3. Senat des Gerichts hatte sich mit der Klage des NPD-Stadtrats Patrick Wieschke beschäftigen müssen, weil ihm die Oberbürgermeisterin der Stadt Eisenach, Katja Wolf (Linke), 2014 bei seiner Verpflichtung den Handschlag verweigert hatte.

Mit seiner Entscheidung hob das Gericht zugleich ein Urteil aus erster Instanz auf. Das Verwaltungsgericht Meiningen sah keine rechtliche Pflicht, den NPD-Mann per Handschlag zu verpflichten. Katja Wolf begründete damals ihre Haltung unter anderem mit öffentlichen Hassreden Wieschkes.

Mehrere Bürgermeister weigerten sich, NPD-Stadträten die Hand zu geben

In Thüringen hatten sich nach der Kommunalwahl mehrere Bürgermeister geweigert, bei der Verpflichtung von NPD-Stadträten diesen die Hand zu geben, unter anderem in Greiz, Weimar, Meiningen, Bad Frankenhausen und Ebeleben. Die schwarz-rote Landesregierung verwies bereits im August 2014 auf Nachfrage der Linken-Abgeordneten Katharina König-Preuss darauf, dass auch sie in der Kommunalordnung keine Handschlags-Pflicht erkennen könne.

Aus Sicht des Oberverwaltungsgerichtes Weimar ist die Thüringer Kommunalordnung aber eindeutig. Dort heißt es: „Die Gemeinderatsmitglieder sind in der ersten nach ihrer Wahl stattfindenden Sitzung des Gemeinderats vom Bürgermeister auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten durch Handschlag zu verpflichten.“