Arnstadt. Das Thüringer Oberlandesgericht (OLG) in Jena hat in Sachen Busstreit im Ilm-Kreis am Mittwoch ein Urteil gefällt - mit einem Sieg für den Ilm-Kreis und der Folge, dass der Omnibusverkehr Ilmenau (IOV) ab dem 1. Juli für den Busverkehr im Ilm-Kreis verantwortlich ist.

Demnach ist die Direktvergaben von Dienstleistungen im öffentlichen Personennahverkehr im Ilm-Kreis an das kreiseigene Unternehmen IOV rechtmäßig. Dagegen hatte der Regionalbus Arnstadt (RBA) - der seit 20 Jahren den Busverkehr im nördlichen Ilm-Kreis abwickelte - geklagt. Er sah sich durch diese Vergabepraxis aus dem Wettbewerb verdrängt.

Das Gericht hatte zu entscheiden, ob die Voraussetzungen für diese Direktvergabe an den IOV bereits zum Zeitpunkt der Vergabe an den IOV oder erst mit dem Leistungsbeginn am 1. Juli diesen Jahres vorliegen müsse. Und es entschied, dass dies erst zum 1. Juli der Fall sein müsse.

RBA muss zwei Drittel der Verfahrenskosten übernehmen

„Wir haben unsere rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft und werden dieses Urteil nun akzeptieren“, so RBA-Geschäftsführer Knut Gräbedünkel am Mittwoch gegenüber unserer Zeitung. Er habe für seine Mitarbeiter und sein Unternehmen, aber auch für die private mittelständische Verkehrswirtschaft bis zur letzten Instanz gekämpft. „Dieses Versprechen habe ich gehalten, mehr war in diesem Verfahren nicht zu erreichen.“

Der RBA und der Omnibusbetrieb Zentgraf aus Gräfinau-Angstedt werden als Subunternehmer Leistungen von etwa 30 Prozent des Busverkehres übernehmen. Der RBA muss als Kläger zwei Drittel der Kosten des Verfahrens übernehmen, der Kreis wird für ein Drittel zur Kasse gebeten.

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