Gegen das Urteil, wonach der erzwungene Eigentümerwechsel von Schloss Reinhardsbrunn rechtmäßig war, wurde jetzt Einspruch eingelegt.

Jena Der Rechtsstreit um die Enteignung des von Verfall bedrohten Schlosses Reinhardsbrunn geht in die nächste Runde. Gegen ein Urteil des Landgerichts Meiningen, nach dem der vom Land Thüringen erzwungene Eigentümerwechsel rechtmäßig ist, sei Berufung eingelegt worden, sagte der Sprecher des Thüringer Oberlandesgerichts, Jan Boller, am Montag auf Anfrage. Damit verzögert sich die Übertragung des Schlosses an das Land und die geplante Sanierung weiter.

Kläger sind zwei Grundschuldinhaber, die sich vor dem Landgericht Meiningen erfolglos dagegen gewehrt hatten, dass ihre Sicherungsrechte durch die Enteignung erlöschen. Auf der Schlossanlage im Kreis Gotha lastete eine Grundschuld in Höhe von rund 9,2 Millionen Euro.

Wann über die Berufung entschieden werde, stehe noch nicht fest, sagte Boller. Zunächst hätten die Kläger die Möglichkeit, die Berufung zu begründen. Danach könne das Land Stellung nehmen. Das könnte mehrere Wochen in Anspruch nehmen.

Schloss Reinhardsbrunn war im Juli 2018 mit Beschluss des Landesverwaltungsamtes enteignet worden, um es nicht weiter dem Verfall zu überlassen. Die bisherige Besitzerin - eine Consulting-Firma - hatte das historische Gemäuer jahrelang der staatlichen Notsicherung überlassen. Für die ersten Notsicherungsarbeiten hat das Land 1,9 Millionen Euro in Aussicht gestellt. Das Enteignungsverfahren gilt als Präzedenzfall im Denkmalschutz in Deutschland.