Erfurt. Der Angeklagte soll im Juni 2019 in das Haus einer damals 89-Jährigen eingestiegen sein und sie mit einem Gartenspaten schwer verletzt haben.

Im Prozess um einen lebensbedrohlichen Angriff mit einem Spaten auf eine Seniorin hat die Staatsanwaltschaft am Mittwoch vor dem Landgericht Erfurt eine Haftstrafe von dreizehneinhalb Jahren gefordert. Der 42 Jahre alte Angeklagte habe sich nach Überzeugung der Anklage unter anderem des versuchten Mordes schuldig gemacht, teilte ein Gerichtssprecher mit. Der Mann soll im Juni 2019 in das Haus einer damals 89-Jährigen am Stadtrand von Erfurt eingestiegen sein und sie mit einem Gartenspaten schwer verletzt haben. Die Seniorin konnte nur mit einer Notoperation gerettet werden.

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft plädierte zudem darauf, den Deutschen in einer Entziehungsanstalt unterzubringen. Wegen der hohen Wiederholungs- und Fluchtgefahr solle der Haftbefehl gegen den Angeklagten in Kraft bleiben. Der Nebenklägervertreter schloss sich dem Antrag der Staatsanwaltschaft an.

Der Verteidiger des 42-Jährigen hielt eine Haftstrafe von viereinhalb Jahren für die Wohnungseinbrüche für angemessen. Vom Vorwurf des versuchten Mordes sei sein Mandant freizusprechen. Ein Urteil wird für den 1. Dezember erwartet.