Gera. Der frühere NPD-Funktionär Tino B. soll wegen Versicherungsbetrugs eine mehrjährige Haftstrafe antreten.

Der frühere NPD-Funktionär Tino B. soll wegen Dutzendfachen Versicherungsbetrugs eine mehrjährige Haftstrafe antreten. Die Staatsanwaltschaft Gera forderte am Mittwoch im Prozess gegen ihn und weitere Angeklagte vor dem Landgericht Gera eine Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und neun Monaten. Für die zwei weiteren Angeklagten wurden Bewährungsstrafen und gemeinnützige Arbeit beantragt.

Der 15 Monate andauernde Prozess hat aus Sicht der Staatsanwaltschaft belegt, dass Tino B. in 59 Fällen gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Betrug begangen habe. Weitere zwölf Fälle seien im Versuch stecken geblieben. Die Ankläger beantragten zudem, für den Angeklagten B. und einen weiteren bereits Verurteilten, die Einziehung von Wertersatz in Höhe von insgesamt 134.559 Euro, um den angerichteten Schaden wieder gut zu machen.

Betrügereien im Umfang von 625.000 Euro

Ein Verwandter des Angeklagten soll in vier Fällen wegen gemeinsam begangenen Betrugs zu einem Jahr Haft auf Bewährung sowie 150 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt werden. Für den Dritten, in diesem Verfahren noch vor Gericht stehenden Angeklagten, fordert die Staatsanwaltschaft ein Jahr und drei Monate Haft, die ebenfalls auf Bewährung ausgesetzt werden sollen. In seinem Fall sollte das Gericht 120 Stunden gemeinnützige Arbeit anordnen.

Insgesamt sollen die Betrügereien, die bereits mehrere Jahre zurückliegen, eine Umfang von 625.000 Euro gehabt haben, stellt die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer fest. Ursprünglich war in der Anklage sogar von einer Gesamtsumme in Höhe von 864.000 Euro die Rede. Damals wurden 135 Fälle in der Anklage aufgeführt. Etwa die Hälfte davon stellte das Gericht im Laufe des Verfahrens ein.

Tino B. sitzt fünfeinhalb Jahre Haftstrafe wegen Kindesmissbrauchs ab

Teils über Scheinarbeitsverträge und über teils selber zugefügte Verletzungen sollen die Angeklagten in diesem Verfahren über Jahre Versicherungen und Arbeitsagenturen um teils fünfstellige Beträge betrogen haben. Denn aus Sicht der Staatsanwaltschaft fehlten für das beantragte Geld die Rechtsgrundlagen. Das sei den Angeklagten auch bewusst gewesen. Einen Teil der Fälle hatte der Hauptangeklagte Tino B. auch eingeräumt. Das sei bei der Strafforderung auch berücksichtigt worden, so die Staatsanwaltschaft.

Der frühere Verfassungsschutzspitzel Tino B. sitzt derzeit wegen Kindesmissbrauchs eine Haftstrafe von fünfeinhalb Jahren ab. Dazu hatte ihn das Landgericht in Gera im Dezember 2014 verurteilt.

Das Verfahren gegen zwei der Angeklagten wurde in der Anfangszeit des Betrugsprozesses bereits abgetrennt. Gegen acht der Angeklagten sprach das Gericht bereits im vergangenen Dezember die Urteile, nachdem ihre Verfahren ebenfalls abgetrennt worden waren. Keiner von ihnen musste in Haft.

Die Verteidiger der letzten drei verbliebenen Angeklagten in dem anfänglichen Mammutverfahren sollen kommenden Mittwoch ihre Schlussvorträge halten. Wann die letzten Urteile gesprochen werden sollen, dazu äußerte sich das Gericht am Mittwoch noch nicht.

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