Erfurt/Buttstädt. Die Verteidigung hatte keinen konkreten Antrag gestellt, sich nach der Urteilsverkündung aber die Möglichkeit einer Revision offen gelassen – diese hat sie nun offenbar verstreichen lassen und das Urteil akzeptiert.

Das Urteil im Raser-Prozess von Buttstädt (Landkreis Sömmerda) wird aller Voraussicht nach rechtskräftig. Bis gestern war beim Landgericht Erfurt kein Revisionsantrag eingegangen. Das bestätigte ein Sprecher des Landgerichts auf Anfrage dieser Zeitung.

Damit dürfte feststehen, dass der 24-jährige Felix K. aus einem Ort im Weimarer Land für fünf Jahre und neun Monate hinter Gitter muss. Dazu war er vor eineinhalb Wochen von der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Erfurt verurteilt worden.

Die Kammer sah es als erwiesen an, dass K. im Juni 2017 ohne in Besitz einer Fahrerlaubnis zu sein abends den damals 44-jährigen Uwe G. am Ortausgang Buttstädt angefahren hat und dann seine Fahrt ohne anzuhalten, fortsetzte. G. war Stunden später tot im Straßengraben gefunden worden.

Die Kammer folgte in ihrem Urteil der Staatsanwaltschaft Erfurt, die in der Tat einen versuchten Mord sieht. Demnach sei K., der in der Vergangenheit wegen verschiedener Verkehrsdelikte bereits aktenkundig wurde, weitergefahren, um eine andere Straftat – das Fahren ohne Führerschein – zu verdecken.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine deutlich geringere Strafe für K. beantragt, forderte drei Jahre und neun Monate Haft. Die Verteidigung hatte keinen konkreten Antrag gestellt, sich nach der Urteilsverkündung aber die Möglichkeit einer Revision offen gelassen – diese hat sie nun offenbar verstreichen lassen und das Urteil akzeptiert.

Lange Haft für Raser: Urteil nach tödlicher Unfallflucht weit über gefordertem Strafmaß

Fahrerflucht mit Todesfolge: Geständnis unter erdrückender Beweislast

Versuchter Mord? Hätte Unfallopfer gerettet werden können?