Erfurt/Halle. Die Zahl der Klagen und Widersprüche gegen Hartz-IV-Bescheide in Thüringen geht weiter zurück. Im Jahr 2022 wurden 1300 Widersprüche eingelegt - fast 18 Prozent weniger als noch 2021.

In Thüringen hat die Zahl der Klagen und Widersprüche gegen Hartz-IV-Bescheide von Jobcentern weiter abgenommen. Im vergangenen Jahr wurden nach Angaben der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit vom Montag rund 1300 Klagen gegen entsprechende Entscheidungen von Jobcentern neu eingereicht. Das seien im Vergleich zu 2021 fast 18 Prozent weniger. Die Zahl der Widersprüche gegen Bescheide der Grundsicherung sei von 12.300 im Jahr 2021 auf 11.700 im vergangenen Jahr gesunken. Das entspreche einem Rückgang von fünf Prozent.

Demgegenüber gebe es aber mehr Leistungsberechtigte im Freistaat, hieß es. Im Dezember 2022 seien 113.700 Menschen von den Jobcentern betreut worden, die auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen gewesen seien. Im Dezember 2021 waren es noch 104.100 Leistungsberechtigte. Das sei ein Anstieg um rund acht Prozent. Ein Grund hierfür sei, dass mehr ukrainische Menschen in den Jobcentern betreut werden.

Der Rückgang bei den Klagen und Widersprüchen sei auf den seit Beginn der Corona-Pandemie erleichterten Zugang in die Grundsicherung zurückzuführen. So wurde etwa darauf verzichtet, das Vermögen zu prüfen, wenn es nicht erheblich ist. Zudem wurden die tatsächlichen Kosten der Unterkunft anerkannt, auch wenn diese höher als die kommunalen Richtwerte waren. "Diese Vereinfachungen sind Ende 2022 ausgelaufen", sagte Markus Behrens, Vorsitzender der in Halle ansässigen Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen.

Bei den im vergangenen Jahr neu eingelegten Widersprüchen ging es den Angaben zufolge häufig um die Anrechnung von vorhandenem Vermögen oder Einkommen aus Beschäftigung oder Selbstständigkeit. Weitere Widersprüche gegen Bescheide betrafen etwa nicht mehr bewilligte Leistungen des Jobcenters und Unterkunftskosten. Bei den Klagen standen den Angaben nach die rechtlichen Auseinandersetzungen um die Kosten der Unterkunft und Heizung an erster Stelle. Danach folgen Rechtsstreitigkeiten um die Aufhebung und Erstattung von Leistungen.

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