Erfurt. Um die anstehende Reform der Grundsteuer geht es im Telefonforum dieser Zeitung am Donnerstag, 10. März.

Am 1. Januar 2025 soll die neue Regelung zur Grundsteuer in Kraft treten. Künftig soll sich die Steuer am Wert des Grundstücks und der Immobilien orientieren, wie es der damalige Bundesfinanzminister und heutige Bundeskanzler Olaf Scholz es vorgeschlagen hatte.

Doch noch ist wohl den meisten Grundstücksbesitzern nicht klar, wie die Reform abläuft und vor allem, was sie bringt, ob also die Grundsteuer sinkt, in gleicher Höhe bleibt oder – was die meisten fürchten – sogar steigt.

Auch der Verband Deutscher Grundstücksnutzer VDGN befürchtet teils drastische Erhöhungen, vor allem in den neuen Bundesländern. Denn während in den westdeutschen Bundesländern die Grundsteuer bisher nach Werten von 1964 berechnet, lagen in den östlichen Bundesländern Zahlen von 1935 zugrunde. „In der Zwischenzeit haben aber die Grundstücke erheblich an Wert gewonnen, deshalb wird dort die Steuer erheblich steigen“, befürchtet VDGN-Präsident Jochen Brückmann.

Exklusiv für unsere Zeitung hat die Wirtschafts- und Steuerberatungsgesellschaft Mazars im Auftrag des VDGN drei Beispiele für Thüringer Kommunen berechnet. Danach würde etwa in Schleiz die Grundsteuer für ein Einfamilienhaus von 1990 mit 170 Quadratmeter Wohnfläche und einem 700 Quadratmetern großen Grundstück bei einem gleichbleibenden Hebesatz von 389 Prozent von 226 auf knapp 280 Euro pro Jahr steigen. Um bei dem bisherigen Betrag zu bleiben, müsste die Kommune den Hebesatz auf 310 Euro senken. „Das fällt reichen Kommunen natürlich leichter als Gemeinden mit leeren Kassen“, so Brückmann.

Für das gleiche Haus in Friedrichsrode im Kyffhäuserkreis würde die Grundsteuer bei gleichem Hebesatz 258 Euro betragen – knapp 60 Euro mehr als bisher. Um das zu verhindern, müsste der derzeitige Hebesatz um 60 auf 330 Prozent gesenkt werden.

In großen Städten wie Erfurt könnte es richtig teuer werden: der Berechnung zufolge steigt die Grundsteuer bei gleichem Hebesatz von 380 auf 560 Euro.

Doch kann die Kommune den Hebesatz so einfach senken? Wie läuft die Reform ab? Gibt es Abschläge oder sozial verträgliche Nachlässe? Was, wenn die Steuer nicht gezahlt werden kann, gibt es Nachlässe? Ihre Fragen zur neuen Grundsteuer beantworten Thüringens Finanzministerin Heike Taubert (SPD) sowie die Steuer-Experten Carolin Radtke, Matthias Rehme und Ron-Toralf Müller beim unserem Telefonforum am Donnerstag, dem 10. März, von 10 bis 12 Uhr unter der Nummer: 0361 / 227 56 78