Berlin. Banken dürfen „nachrichtenlose Konten“ nach 30 Jahren löschen und die Guthaben vereinnahmen. Oft ist es das Geld Verstorbener. Verbraucherschützer fordern ein zentrales Register.
Rolf von der Reith
Berlin. Banken dürfen „nachrichtenlose Konten“ nach 30 Jahren löschen und die Guthaben vereinnahmen. Oft ist es das Geld Verstorbener. Verbraucherschützer fordern ein zentrales Register.
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