Erfurt. +967 - eine Vorwahl, die derzeit zahlreiche Telefone und Handys in Deutschland unentwegt klingeln lässt. Ein lästiger Klingelstreich? Keineswegs. Dahinter verbirgt sich eine kriminelle Maschinerie, die versucht, teure Rückrufe zu provozieren.

Ein Leser informierte uns via Facebook, dass ihn diese Woche wiederholt Anrufe aus dem Jemen und sogar von den Malediven erreicht hatten. Ein Rückruf bzw. ein einmaliges Anklingeln kosteten ihn bereits 1,97 Euro. Und er ist nicht der Einzige, der auf diesen betrügerischen Anruf hereingefallen ist.

Auf verschiedenen Störungsportalen berichten Nutzer von Telefonterror und Belästigungen, die auch nicht unterlassen werden, obwohl man die Nummer blockiert. Auch auf der Facebook-Seite von Vodafone Deutschland fragen Nutzer, wie man sich schützen kann. Pressesprecherin Tanja Vogt hat eine gute und eine schlechte Nachricht: Die Technik-Abteilung verzeichne keine besondere Welle an ungewöhnlichen Anrufen aus den angesprochenen Ländern. Jedoch wählen Kriminelle immer wieder diese Technik, um teure Rückrufe zu generieren. Was tun?

Computerprogramm wählt per Zufallsprinzip Zahlenfolge an

Sperren kann man die Nummern nicht, denn die Ziffernfolge wird immer wieder abgewandelt. Kann man sich eventuell zukünftig schützen, indem man etwa bei Online-Bestellungen seine Telefonnummer nicht (mehr) angibt? "Das hat damit nichts zu tun", erklärt Vogt. Per Zufallsprinzip werde eine Zahlenfolge angewählt. Sobald der Angerufene abhebt oder sogar zurückruft, verifiziert das Computerprogramm die Nummer als nutzbar - und der Telefonterror beginnt. Dabei ist es gleich, welchen Netzanbieter man verwendet.

Vodafone versichert, den Vorfällen nachzugehen. Auf der Sicherheitsseite werden Betroffene über jegliche Störungen informiert.

Bereits vor einem Jahr wurde die Bundesnetzagentur über sogenannte Ping-Anrufe unterrichtet. Damals gingen die Anrufe aus Somalia mit der Ländervorwahl 252 ein. Über Bandansage wurden vermeintliche Gewinne versprochen, die einen Rückruf erforderten. Auf ihrer Homepage bennent die Bundesnetzagentur zahlreiche Betrugsmethoden und listet Schutzmöglichkeiten auf, mit denen man sich zukünftig vor derlei teuren Abzockmethoden wappnen kann.

Missbrauch per Telefon, SMS oder Mail

  • Telefon Spam: Hierbei ist jede missbräuchliche Nutzung von Rufnummern gemeint, die über das Telefon erfolgt. Von einer missbräuchlichen Nutzung einer Rufnummer wird ausgegangen, wenn durch einen Anruf oder die Versendung einer SMS unerwünschte Werbung erfolgt, zu welcher der Verbraucher zuvor keine Einwilligung gegeben hat. Ziel des Anrufs oder der SMS ist es, den Verbraucher zu animieren, eine genannte bzw. beworbene Rufnummer zu kontaktieren.
  • Premium SMS: Der Verbraucher erhält eine unerwünschte SMS, in der entweder im Text oder in der Anruferliste eine 5- beziehungsweise 6-­stellige Kurzwahlrufnummer erscheint. Es soll eine Antwort-SMS oder ein Rückruf zu der angegebenen Rufnummer provoziert werden. Durch den Inhalt des Textes, der häufig erotischen Inhalt hat, soll der Verbraucher animiert werden, ein Bild herunterzuladen oder einen telefonischen Kontakt herzustellen. Oft wird dem Verbraucher durch seine Antwort-SMS die Anmeldung zu einem Chat unterstellt, und er erhält weitere SMS. Außerdem erhalten die Verbraucher auch unerwünschte SMS, in denen andere hochpreisige Rufnummern beworben werden, z.B. 0137..., 0900...
  • Ping-Anrufe: Um Ping-Anrufe handelt es sich, wenn das Telefon oder Handy nur kurz klingelt. Es erscheint eine Rufnummer im Display oder in der Anruferliste des Angerufenen, die den Verbraucher animieren soll, diese Rufnummer zurückzurufen. Bei diesem Rückruf wird zum Teil mittels Bandansage auf eine hochpreisige Rufnummer verwiesen, die angerufen werden soll.
  • Gewinnmitteilungen: Der Verbraucher erhält bei dieser Methode einen Anruf, bei dem ihm ein vermeintlicher Gewinn mitgeteilt wird. Um diesen meist vorgetäuschten Gewinn abzurufen oder Einzelheiten über die Preisübergabe zu erfahren, wird der Verbraucher aufgefordert, eine hochpreisige Rufnummer zurückzurufen oder eine Taste auf seinem Telefon zu drücken. Die Anrufe erfolgen in der Regel durch einen Automaten.
  • Werbe-/ Gewinnmitteilung per Post: Bei einer Werbe- bzw. Gewinnmitteilung per Post liegt grundsätzlich kein Spam vor, der durch die Bundesnetzagentur verfolgt wird. Allein die Zusendung von Werbung mittels Briefpost, in der eine Rufnummer mit richtiger Preisangabe genannt wird, oder eine Rufnummer, für die keine Preisangabe erforderlich ist, stellt daher als solche keine rechtswidrige Nummernnutzung dar. Gleiches gilt für Werbung, in der keine Rufnummer angegeben ist.
  • Fazit: Anrufe mit unbekannten Nummern oder merkwürdigen Vorwahlen nicht annehmen!