Jena. In wenigen Wochen startet das neue Semester – Zeit für einen Kassensturz. Mit diesen Tipps können Studenten mehrere hundert Euro zusätzlich in der Tasche haben.

An vielen Hochschulen geht es im Oktober wieder los mit Vorlesungen, Seminaren und Tutorien. Im Semester, wenn weniger Zeit zum Jobben ist, wird das Geld schnell knapp. Fünf Tipps, mit denen Studenten mehrere hundert Euro zusätzlich in der Tasche haben.

Studentenjob

Wer sein Studium nicht komplett von den Eltern finanziert bekommt, muss sich Geld hinzuverdienen. Gut geeignet für Studenten sind Minijobs: Hierfür zahlt der Arbeitgeber Pauschalabgaben, und der Jobber kann monatlich bis zu 450 Euro steuerfrei verdienen. Auch das Bafög wird bei Minijobs nicht gekürzt.

Bis zum 25. Lebensjahr können Studenten außerdem in der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkasse kostenlos versichert bleiben. Studierende, die älter sind oder mehr verdienen, zahlen dagegen aktuell gut 106 Euro für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung.

Wer während der Vorlesungszeit höchstens 20 Stunden in der Woche arbeitet, sollte sich als Werkstudent anstellen lassen. Das ist für beide Seiten attraktiv: Einerseits zahlen Student und Arbeitgeber in die Rentenkasse ein – dadurch bekommt der Arbeitnehmer später eine höhere Rente. Andererseits spart der Arbeitgeber Sozialabgaben, weil er nichts für Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung zahlen muss.

Bafög oder Wohngeld

Studierende bekommen bis zu 853 Euro Bafög im Monat vom Staat. Bafög-Berechtigte sollten die Förderung auf jeden Fall beantragen, auch wenn sie glauben, sich durch Nebenjobs oder Finanzspritzen der Eltern über Wasser halten zu können. Sie müssen nämlich höchstens die Hälfte des Bafögs zurückzahlen – oft sogar weniger oder gar nichts.

Wichtig zu wissen: Bafög gibt es nicht rückwirkend. Der Antrag sollte daher spätestens im ersten Monat des Studiums eingereicht werden. Außerdem gilt: Bafög gibt es nur für eine bestimmte Dauer – und die bemisst sich an der Regelstudienzeit. Wer zum Beispiel erst im zweiten Semester den Antrag stellt, kriegt also ein Semester weniger Bafög.

Studenten mit wenig Einkommen, aber ohne Bafög-Anspruch sollten Wohngeld beantragen. Die Sozialleistung soll Menschen mit geringem Einkommen helfen, die Miete zahlen zu können.

Rundfunkbeitrag

Bafög-Empfänger können sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Dazu müssen sie die Bafög-Bescheinigungen senden an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Das funktioniert nicht mehr, sobald der Bafög-Empfänger mit Leuten zusammenwohnt, die kein Bafög beziehen. Ohne Bafög werden 17,50 Euro im Monat fällig, sobald man in eine eigene Wohnung zieht. Wichtig: Der Beitrag wird pro Wohnung, nicht pro Person erhoben. Wer also in einer WG lebt, kann sich die Kosten teilen. Ein Wohnheimzimmer aber zählt als Wohnung, sofern es eine eigene Klingel und einen eigenen Briefkasten hat.

Studienkosten absetzen

Wer direkt nach dem Abitur studiert, befindet sich in der sogenannten Erstausbildung. Die Kosten dafür können als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden – bis zu 6000 Euro im Jahr. Das bringt aber nur etwas, wenn „zu versteuernde Einkünfte“ vorhanden sind, etwa mit einem gut bezahlten Nebenjob. Darüber hinaus können einige Studierende Kosten für das Studium als „vorweggenommene Werbungskosten“ für den späteren Beruf geltend machen. Mit einer Steuererklärung in jedem Studienjahr können sie vom Finanzamt einen Verlust feststellen lassen und die Kosten später mit ihrem ersten richtigen Gehalt verrechnen lassen.

Zu den abzugsfähigen Kosten zählen Studiengebühren und -reisen, Fachbücher, Internet und Ähnliches. Für das Masterstudium ist dies bereits möglich – ob es auch beim Bachelor geht, ist noch unklar. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet möglicherweise noch in diesem Jahr darüber. Studenten sollten ihre Aufwendungen auf jeden Fall als Werbungskosten in der jährlichen Steuererklärung angeben und beantragen, einen Verlustvortrag festzustellen. Das Finanzamt wird den Steuerbescheid dann in diesem Punkt als vorläufig kennzeichnen.

Studentenrabatte

Viele Unternehmen locken mit Rabatten extra für Studierende. Einzige Voraussetzung: ein gültiger Studentenausweis oder eine aktuelle Immatrikulations-Bescheinigung. Nicht nur an der Kinokasse bringt das einen Preisvorteil, auch beim Online-Shopping. Über den Anbieter Unidays haben Hochschüler Zugriff auf Studentenrabatte für verschiedene Online-Shops und Dienste. Es lohnt sich, auch das richtige Streaming-Abo abzuschließen, denn Dienste wie Spotify, Netflix und Co. sind für Studenten preiswerter. Amazon Prime gibt es für Studierende sogar ein Jahr kostenlos. Bei Handy­tarifen dagegen haben günstige Tarife meist ein besseres Preis-Leistungs-Verhältnis als Premium-Tarife mit Studentenrabatt.

Was Eltern von Studierenden von der Steuer absetzen können

  • Für Kinder, die während Studium oder Lehre auswärts wohnen, können Eltern den sogenannten Ausbildungsfreibetrag erhalten. Er beträgt 924 Euro pro Jahr. Drei Voraussetzungen müssen für den Steuervorteil erfüllt sein: Das Kind ist volljährig; für das Kind besteht Anspruch auf Kindergeld oder den Kinderfreibetrag; das Kind lebt nicht im Haushalt der Eltern. Der Ausbildungsfreibetrag für ein studierendes Kind kann nur einmal voll ausgeschöpft werden.
  • Eltern, die steuerlich nicht gemeinsam veranlagt werden, können den Freibetrag jeweils zur Hälfte beim Finanzamt geltend machen. Die Einkünfte des studierenden Kindes sind für den Steuervorteil ebenso unbedeutend wie mögliche Bafög-Leistungen.
  • Anders als Schulgeld von Privatschulen können Eltern die Studiengebühren einer privaten Hochschule nicht von der Steuer absetzen. Das entschied der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 10. Oktober 2017 (Az.: X R 32/15).

Dieser Beitrag erscheint in einer Kooperation mit finanztip.de. Finanztip ist gemeinnützig und hilft Verbrauchern bei Finanzentscheidungen.