Eisenach. Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen wird in dieser Woche in erster Lesung im Plenum beraten

Das Gesetz zur freiwilligen Fusion der Stadt Eisenach mit dem Wartburgkreis steht auf der Tagesordnung des Landtags am Donnerstag dieser Woche. Es wird in erster Lesung behandelt, eine zweite Lesung mit anschließender Abstimmung folgt nach der parlamentarischen Sommerpause. Eingebracht haben das Gesetz die Fraktionen von Linken, SPD und Grünen.

Vorgesehen ist, dass Eisenach zum 1. Januar 2022 seine Kreisfreiheit aufgibt und wieder Teil des Wartburgkreises wird. Kreisstadt bleibt Bad Salzungen, Eisenach soll den Status der Großen Kreisstadt erhalten. Dieser beinhaltet, dass die Stadt auch weiter Aufgaben erfüllen kann, die eigentlich dem Wartburgkreis obliegen. Im Gesetzentwurf genannt werden beispielsweise die untere Bauaufsicht, Denkmalschutzbehörde und Gewerbeaufsicht sowie die Straßenverkehrsbehörde, die vorerst weiter bei der Stadt angesiedelt bleiben sollen. Doch ist es jederzeit möglich, Aufgaben an den Wartburgkreis zu übertragen.

Die Stadt bleibt auch zuständig für Grundschulen, Regelschulen, Gemeinschaftsschulen und Gymnasien. Die Trägerschaft für Förderschulen und Berufsschule wechselt zum Wartburgkreis. Musik- und Volkshochschule bleiben vorerst ebenfalls bei der Stadt.

Das Land will die „Neugliederung“, wie die Fusion im Gesetz heißt, mit 46 Millionen Euro fördern. Ein neuer Kreistag soll laut Vorschlag von Rot-Rot-Grün im zweiten Quartal 2021 gewählt werden, dann unter Beteiligung der Eisenacher. Die Amtszeit des Kreistages, der jetzt aktuell am 26. Mai gewählt wird, endet demnach am 30. Juni 2021.