Erfurt. Muss ich mit dem E-Scooter auf der Straße, dem Radweg oder Gehweg fahren? Wie viel Promille darf ich haben? Und brauche ich einen Führerschein? Die wichtigsten Fragen und Antworten.

App herunterladen und los – mit bis zu 20 Stundenkilometern: Seit der Zulassung 2019 rollen die Menschen zu Tausenden auf E-Scootern auch durch Thüringens Städte. Doch nicht immer läuft der Verkehr der Elektroroller störungsfrei. Zu wenig Erfahrung, kein Schutz, viel zu häufig auch Alkohol oder im Weg stehende E-Scooter.

Beim Thema gibt es für Fahrer einiges zu beachten. Wir geben Antworten auf die wichtigsten Fragen:

Wer darf E-Scooter fahren?

Die E-Tretroller dürfen bereits ab 14 Jahren gefahren werden.

Braucht man einen Führerschein?

Nein. Aber hier warnt der ADAC, denn für E-Tretroller gilt auch die Straßenverkehrsordnung (StVO). Es könne somit helfen, sich noch einmal mit einigen wichtigen Regeln auseinanderzusetzen.

Gibt es eine Helmpflicht?

Zwar empfehlen die meisten Verleiher in ihren Apps das Tragen eines Helms – doch eine Helmpflicht gibt es nicht.

Doch gerade dieser fehlende Schutz ist aus Sicht von Medizinern das größte Risiko, daher der Tipp: Mediziner wie Unfallexperten – alle empfehlen: Helm tragen. Der ADAC rät zusätzlich zu Knieschonern und Handschuhen, wie sie auch viele beim Inlineskaten tragen.

Wo darf man mit dem E-Scooter fahren?

Gibt es einen Radweg oder Radschutzstreifen, müssen E-Scooter darauf fahren. Wenn es beides nicht gibt, müssen E-Scooter auf der Straße fahren. Fahren auf dem Gehweg ist verboten.

Außerdem:

  • E-Tretroller dürfen nicht gegen die Einbahnstraße fahren
  • der Fußweg und Fußgängerzonen sind tabu – auch bei dem Zusatzschild „Radfahrer frei“
  • gibt es eine Fahrradampel, orientieren sich Fahrer an ihr, wenn nicht, dann an der Ampel für den fließenden Verkehr
  • bei der gemeinsamen Nutzung von Geh- und Radwegen haben Fußgänger immer Vorrang, also: Tempo runter
  • Elektro-Roller-Fahrer sollten hintereinanderfahren, nicht nebeneinander, sonst droht ein Bußgeld

Wie viel Promille ist erlaubt?

Besser nicht nach einem Barbesuch mit dem E-Scooter nach Hause fahren: Für den E-Tretroller gilt, was auch für Autos gilt: Es gibt eine Promillegrenze.

Selbst wer noch sicher fahren kann und mit 0,5 bis 1,09 Promille angehalten wird, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Und diese kann teuer werden. Laut ADAC drohen meist 500 Euro Bußgeld, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg.

Ab einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,1 Promille handelt es sich um eine Straftat. Aber Vorsicht: Auch bei weniger Promille können Fahrer zur Kasse gebeten werden, wenn sie nicht mehr fahrtüchtig sind. Dann liegt die Grenze bei 0,3 Promille.

Wie beim Autofahren gelten für Fahranfänger und jene unter 21 Jahren eine Null-Promille-Grenze.

Zwei Passagiere, ein E-Scooter?

Ein E-Scooter darf nur alleine gefahren werden. Zu zweit fahren, ist verboten. Hier droht ein Bußgeld von 10 Euro.

Wo sollten E-Scooter abgestellt werden?

Das wahllose Abstellen der Roller mitten auf dem Weg kann gefährlich werden – besonders für Ältere oder Menschen mit Behinderung. Gerade für sehbehinderte Menschen ist das ein Problem, wie etwa der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband kritisiert. Genauso für Rollstuhlfahrer.

Es gilt: E-Scooter dürfen auf dem Bürgersteig oder am Straßenrand abgestellt werden, aber sie dürfen andere nicht behindern.

Sind Handys am Steuer erlaubt?

Nein! Handys sind am Steuer verboten. Es drohen 100 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. Wer zusätzlich andere Menschen gefährdet, zahlt 150 Euro Busgeld und erhält zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot.

Was sollte beim Kauf eines E-Rollers beachtet werden?

Möchte sich jemand privat einen E-Roller zulegen, empfiehlt der ADAC, vor der ersten Fahrt ein paar Punkte zu beachten:

  • der Halter benötigt eine Haftpflichtversicherung, die auf der Versicherungsplakette des Rollers erscheint
  • wer ohne Versicherung fährt, muss mit 40 Euro Verwarngeld rechnen
  • zusätzlich muss jeder E-Scooter zugelassen werden
  • ohne gültige Betriebserlaubnis wird ein Bußgeld von 70 Euro fällig - und ein möglicher Unfall kann sehr teuer werden, da der Fahrer mit dem Privatvermögen haftet

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