Bernd Jentsch über eine EU-Verordnung und ihre Auswirkungen.

Was hat das Pflaster auf einem verletzten Daumen mit der Europäischen Union zu tun? Sehr viel, denn die EU-Kommission hat eine Verordnung erlassen, die genau regelt, wo und wie dieses Pflaster eine Zulassung für die Mitgliedsstaaten erlangen kann und muss. Diese neue Regelung erfolgte bereits vor gut zwei Jahren, doch so langsam rückt sie ins Bewusstsein der Akteure in der Medizintechnikbranche – auch hier in Thüringen.

Denn eines steht fest: Mit dem Auslaufen der Übergangsregelung im kommenden Jahr läuft für viele Unternehmen die Zeit ab, die ihnen zur Zulassung ihrer Produkte bleibt.

Die großen Pharmakonzerne haben sich nach Meinung der Experten generalstabsmäßig vorbereitet und beschäftigen ganze Abteilungen damit, notwendige Lizenzverfahren vorzubereiten und durchzuführen. Doch bei den zumeist kleinen und mittelständischen Unternehmen im Freistaat sieht das ganz anders aus. Auf sie kommen nicht nur steigenden Kosten und ein erheblicher bürokratischer Aufwand zu. Sie müssen sich darüber hinaus einreihen in die Warteschlange bei den wenigen zugelassenen Stellen, die selbst bereits das neue Zulassungsverfahren nach der Brüsseler Verordnung durchlaufen haben und nun ihrerseits Zulassungen ausstellen können.

Einigen kleinen Firmen droht angesichts der fehlenden Zeit und der immensen Kosten sogar der Existenzverlust, warnen die Fachleute. Daher ihr Appell, alle Möglichkeiten der Kooperation zu nutzen und im Verbund die Probleme zu lösen, die man allein nicht bewältigt. Abwarten hilft nicht.