Fabian Klaus über eine Durchsuchung bei Thüringens AfD-Chef Björn Höcke.

Dass diese Aktion von Geheimhaltung geprägt war, erschließt sich. Man kann nie wissen, wer was an wen durchsticht. Gleich vornan: Wenn ein unabhängiger Richter einen Durchsuchungsbeschluss unterschreibt, der sich auf das Privathaus eines Politikers bezieht, muss er dafür gute Gründe haben. Im Fall von AfD-Landeschef Höcke steht der Verdacht der Volksverhetzung im Raum.

Der Besuch der Polizei brachte ihm den üblichen Spott ein. So reihte sich Twitter-Privatmann Bodo Ramelow (Linke) – der im Hauptberuf Ministerpräsident von Thüringen ist, aber als solcher natürlich nie in sozialen Medien agiert – in den Chor derer ein, die die Frage stellten, ob man bei der Durchsuchung nicht etwa „Landolf Ladig“ gefunden habe. Unter dem Pseudonym soll Höcke in einem Blatt des Rechtsextremisten Torsten Heise veröffentlicht haben.

Die Durchsuchungsmaßnahme hatte nichts mit dem Ladig-Thema zu tun. Höcke soll sich im vergangenen Jahr der Volksverhetzung schuldig gemacht haben. Er habe alle Geflüchteten pauschal als Mörder und Folterer diffamiert.

Warum erst jetzt die Hausdurchsuchung erfolgt ist? Diese Frage könnte für die Ermittler noch unangenehm werden. Denn die Immunität Höckes ist seit Dezember aufgehoben, der Durchsuchungsbeschluss soll den Datumsstempel 5. Februar tragen. Das behauptet nicht nur Höcke, es wird auch von Personen bestätigt, die den Beschluss gesehen haben.

Egal, was von den Vorwürfen am Ende bleibt. Mit der Durchsuchung wurde nicht nur der Politiker Höcke getroffen, der das aushalten muss, sondern auch dessen Kinder und seine Frau belastet. Dieser Eingriff in die Privatsphäre vor dem Hintergrund der langen Dauer des Verfahrens ist kein Ruhmesblatt. Er wirft mehr Fragen auf, als er Antworten liefern kann.