Martin Debes über die Untiefen der Landesverfassung.

Die meisten von uns, Bürger, Politiker, Journalisten, sind keine Rechtsexperten. Trotzdem sollte ein Ministerpräsident den Text der eigenen Landesverfassung korrekt wiedergeben.

Denn genau das tat Bodo Ramelow nicht. Er sei, dekretierte er barsch und sehr entschieden, nach der Konstituierung des neu gewählten Landtags „nicht geschäftsführend“ im Amt – sondern „einfach im Amt“.

Das ist falsch. Die Verfassung besagt: Die Ämter aller Regierungsmitglieder enden in dem Moment, in dem das neue Parlament zusammentritt. Danach führt das Kabinett die Geschäfte weiter – ein Kabinett im Übrigen, das nicht mehr umgebildet werden kann. Es „versteinert“, wie ­Verfassungsrechtler sagen.

Nun hat Ramelow schon oft erklärt, dass er nach der Wahl vorerst im Amt bleibe. Doch bisher ließ sich dies als eine normale, umgangssprachliche Unschärfe betrachten, wie sie in diesem Zusammenhang auch in dieser Zeitung oft genug vorkam. Man durfte ja annehmen, dass der Ministerpräsident damit verfassungskonform „geschäftsführend im Amt“ meinte.

Doch die neuen Aussagen erschweren diese entspannte Interpretation. Will er wirklich für den Fall, dass es nach dem 27. Oktober zu keiner klaren Mehrheitsbildung im Landtag kommt, auf unbestimmte Zeit wie bisher mit SPD und Grünen weiterregieren? Einfach so, als habe es keine Wahl gegeben? Irgendwann, das könnte ein Kalkül sein, wäre die CDU kleingekocht und ließe sich auf die Tolerierung einer rot-rot-grünen Minderheitsregierung ein . . .

Die Union hatte schon bei der, vorsichtig gesagt unüblichen Verabschiedung des Etats für das Nachwahljahr 2020 gerufen, dass die Linke diese Strategie verfolge. Bisher ließ sich dies noch unter Wahlkampf verbuchen. Doch die Zweifel wachsen. Eine Klarstellung Ramelows ist nötig. Vor der Wahl.