Frank Schauka über Sorgen der Gerichtsvollzieher.

Statistisch betrachtet, begegnet jeder Gerichtsvollzieher einmal am Tag im Dienst einer Person, bei der der Beamte nicht weiß, ob Gefahr von ihr droht.

Frank Schauka. Foto: Andreas Wetzel
Frank Schauka. Foto: Andreas Wetzel © zgt

Das klingt erst mal okay.

Ein Vergleich: Statistisch betrachtet, legt jeder Autofahrer einmal am Tag eine Strecke zurück, nicht wissend, ob die Bremsen funktionieren.

Der Aufschrei über mangelnde Sicherheit im Straßenverkehr wäre ziemlich laut.

Der Unterschied ist quantitativ: Es gibt Hunderttausende Autofahrer und etwa hundert Gerichtsvollzieher.

Dass die CDU das Sicherheitsproblem der Gerichtsvollzieher mit einer Gesetzesnovelle angeht, ist lobenswert, auch wenn der erste Lösungsversuch aus nachvollziehbarer Sicht des Deutschen Gerichtsvollzieherbundes unvollständig erscheint.

Weniger nachvollziehbar ist, warum der Gesetzentwurf für mehr Sicherheit der Gerichtsvollzieher nicht aus der Landesregierung stammt, die eine Fürsorgepflicht für die Mitarbeiter im Geschäftsbereich hat.

Das Justizministerium weiß zwar, dass die Gerichtsvollzieher „in einem konfliktbeladenen und schwierigen Umfeld tätig“ sind, und dass „die gesellschaftlichen Entwicklungen der letzten zehn bis 15 Jahre nicht dazu beigetragen haben, diese Arbeit zu vereinfachen“. Dennoch besteht aus Sicht des Ministeriums „noch Prüfbedarf“.

Vielleicht ist diese Grundhaltung an höchster Stelle der Justizverwaltung eine Erklärung dafür, dass auf Ebenen darunter das Sicherheitsproblem entsprechend behandelt wird: Ein Gerichtsvollzieher wird in einer fremden Wohnung eingesperrt, und der Staatsanwalt, der das Verfahren einstellt, weil angeblich kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung vorliege, schreibt: „Darüber hinaus wurde der Geschädigte nur für einen sehr kurzen Zeitraum in der Pizzeria eingesperrt...“

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