Martin Debes über die neueste Asylrechtsverschärfung.

Die Deutschen haben sich daran gewöhnen müssen, dass Politik wie Verwöhnaromakaffee oder Flügelverleihbrause vermarktet wird. Eher neu – und besonders plump – ist jedoch die Methode, an Vorhaben wohlklingende Bezeichnung dran zu pappen.

„Digitalpakt“, „Respekt-Rente“, „Gute-Kita-Gesetz“: Der Name ist Propaganda.

Dies gilt auch für das „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“, das der Bundesinnenminister, den es irgendwie auch noch gibt, jetzt vorgelegt hat. Wenn er es ehrlich meinte, müsste er es „Flüchtlingsinhaftierungsgesetz“ nennen.

Das Ziel lässt sich ja noch begründen. Horst Seehofer will den Druck auf die 180.000 Ausreisepflichtigen im Land erhöhen. Und er möchte es Flüchtlingen erschweren, sich einen Bleibegrund zu produzieren, indem sie ihren Pass vernichten.

Doch es kann keine Lösung sein, Flüchtlinge mal eben in reguläre Haftanstalten zu schicken. Allein in Thüringen leben mehr als 500 Migranten, denen akut die Abschiebung droht. Einmal ganz abgesehen von der Frage, wie das mit EU-Recht zusammengeht: Die Gefängnisse sind überlastet genug.

Nicht viel besser klingt die Methode, den Menschen, die ohne Pass oder aus Drittstaaten kamen, pauschal das Geld zu kürzen. Das ist nicht geordnete Rückkehr. Das ist systematisches Rausekeln.

Die Abschiebung ist ein notwendiges Instrument des Asylrechts. Es muss konsequent, aber human angewandt werden. Diese Balance gilt es zu wahren.