Martin Debes über die Wahl des Ministerpräsidenten.

Natürlich hat der Verfassungsrechtler Martin Morlok recht. Er begründete vor gut fünf Jahren sehr überzeugend die Intention der Thüringer Verfassung. Die Wahl des Ministerpräsidenten, so schrieb der Professor in seinem Gutachten, bringe „das unverzichtbare Verfassungsorgan Landesregierung ins Amt“ und verschaffe ihrer „Leitfigur“ die „notwendige demokratische Legitimation“.

Und natürlich hat auch CDU-Landeschef Mike Mohring recht. Kein Mensch, der nicht mindestens ein juristisches Hauptseminar besucht hat, würde verstehen, wenn Bodo Ramelow in einigen Wochen vom Landtag mit mehr Nein- als Ja-Stimmen zum Ministerpräsidenten gewählt wäre. Vielleicht wäre es nicht gleich ein „Schaden für die Demokratie“, wie es Mohring sagt. Aber es wäre absurd.

In der Frage, wie der Artikel 70 der Thüringer Verfassung zu interpretieren ist, konzentriert sich das aktuelle Dilemma der Landespolitik. Der einzige sichtbare Kandidat für das Amt des Ministerpräsidenten ist der geschäftsführende Amtsinhaber Bodo Ramelow – der aber seine rot-rot-grüne Mehrheit im Landtag verloren hat und nun eine Minderheitsregierung bilden will.

Doch wie soll das gehen? AfD, CDU und FDP haben mehrfach versichert, Ramelow niemals zu wählen. Bleibt also nur der 3. Wahlgang, in dem keine absolute Mehrheit mehr notwendig ist, sondern der Kandidat mit „den meisten Stimmen“ gewählt ist.

Was diese „meisten Stimmen“ sind, darüber wird nun interessengeleitet gestritten, womöglich bis zum Verfassungsgericht. Doch auch hier würde im Zweifel kein Urteil fallen, das von den meisten Bürgern des Landes akzeptiert würde. Umso wichtiger ist es, dass CDU und FDP endlich das tun, was sie angekündigt haben. Wenn sie dieses Land mitgestalten wollen, dann müssen sie entweder selbst eine Minderheitsregierung bilden – oder eben eine andere Minderheitsregierung ins Amt lassen, zum Beispiel über Enthaltungen.

Alles andere wäre das, was Mohring stets als böse Unterstellung von sich weist: Totalblockade.