Bernd Jentsch über ein Urteil und die Reaktionen.

Nein, das Urteil des Europäischen Gerichtshofes wird nicht zum Weltuntergang führen – auch wenn man nach dem geballten Aufschrei der Arbeitgeberverbände und der Firmenchefs im Lande einen anderen Eindruck gewinnen könnte.

Nein, das Urteil des Europäischen Gerichtshofes wird nicht zum Weltuntergang führen – auch wenn man nach dem geballten Aufschrei der Arbeitgeberverbände und der Firmenchefs im Lande einen anderen Eindruck gewinnen könnte.

Bezeichnenderweise waren es keine Beschäftigten am Band oder in den Werkhallen eines großen Konzerns, die ein Urteil der Luxemburger Richter zur strikten Arbeitszeiterfassung in ihrem Unternehmen herbeigeführt haben. Es war ein Rechtsstreit von Beschäftigten einer großen deutschen Bank, der die Juristen beschäftigte.

Eine spanische Gewerkschaft hatte den Stein ins Rollen gebracht und vor einem Gericht in Madrid für ihre Mitglieder geklagt. Die Richter dort entschieden, dafür den Europäischen Gerichtshof anzurufen. Denn Überstunden – sie waren der Auslöser für die juristische Auseinandersetzung – fallen nach der Meinung der Juristen nicht nur in einem Land und bei einer Tochter des Geldhauses an.

Das sehen auch die Richter in Luxemburg nicht anders und fällten eine Grundsatzentscheidung, die alle Arbeitgeber in der Europäischen Union verpflichtet, die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten systematisch und vollständig zu erfassen.

Dass dies in Zeiten von zunehmender Mobilität der Arbeitnehmer und der Möglichkeit in vielen Berufen quasi überall arbeiten zu können, nicht einfach ist, das dürfte auch dem Gericht klar gewesen sein. Deshalb hat es den Mitgliedsstaaten bei der konkreten Umsetzung der Entscheidung gewisse Spielräume gelassen. So könnte die Größe eines Unternehmens in einem Gesetz berücksichtigt werden.

Das ändert allerdings nichts an der Begründung der Luxemburger Richter für ihr Urteil – das soll die Arbeitnehmer vor einer möglichen Überlastung wirkungsvoll schützen.