Fabian Klaus zu einem Verbot, das lange fällig war.

Der Rechtsstaat ist handlungsfähig. Ein Signal, das optimistisch stimmen sollte mit Blick auf die gefährliche Gruppe „Combat 18“ und das jetzt verfügte Verbot der rechtsextremistischen Struktur.

Gleichwohl bleiben Zweifel daran, dass tatsächlich eine nachhaltige Schwächung der rechtsextremen Szene gelingen kann. Dass ein Verbot bevorsteht, muss den Mitgliedern von „C18“ spätestens klar gewesen sein, als Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) nach dem Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke (CSU) genau das ankündigte.

Warum haben die Behörden seither Monate verstreichen lassen? Welche zusätzlichen Erkenntnisse haben sie gewonnen, weil sie die Mitglieder der Gruppe noch eine gefühlte Ewigkeit an „der langen Leine“ gelassen haben? Oder sind sie nicht vielmehr erst aufgewacht, als der Mord geschah?

In der Vergangenheit haben die Behörden nicht mit exklusiven Erkenntnissen über rechtsextreme Gruppen geglänzt. Auch Vernetzungsanalysen stellen sich eher als die Kernkompetenz von Recherechenetzwerken heraus, beispielsweise von „Exif“, das vor einigen Monaten ausführlich über die Wiederbelebung von „Combat 18“ Deutschland geschrieben hat.

Den Nachrichtendiensten fehlt es an dieser Stelle entweder an dem Willen oder an der Kompetenz zur Aufklärung solcher Strukturen. Beides sollte Besorgnis erregen.

Hinnehmbar ist in keinem Fall, dass rechte Terroristen über Jahre unerkannt ihr Unwesen treiben können. Für die Zerschlagung der Combat-18-Struktur ist deshalb mehr notwendig, als eine rein symbolische Verbotsverfügung.

Eine konsequente Strafverfolgung muss sich schon deshalb anschließen, damit die Strukturen nicht im Untergrund fortexistieren können. Nur dann kann das Verbot auch eine nachhaltige Schwächung der Szene nach sich ziehen, die sich viel zu lange auf die jetzt erfolgten Schritte vorbereiten konnte – schon deshalb stellt der gestrige Tag kein vorbehaltloses Zeichen für die Handlungsfähigkeit des Rechtsstaates dar.