Jan Hollitzer über die Grundlage von Einschränkungen.

Das Ende der zweiten Woche im Teil-Lockdown steht bevor. Doch angesichts der weiterhin hohen Infektionszahlen ist eine Abkehr von den Einschränkungen eher unwahrscheinlich. Auch der Inzidenzwert für Thüringen liegt mit 82 jenseits der Grenze von 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in sieben Tagen.

Letzterer soll nun im Infektionsschutzgesetz sogar gesetzlich verankert werden.

Aber was sagt dieser tatsächlich über die Folgen einer Pandemie aus? Ja, die Zahl der Infizierten ist ein entscheidender Parameter, um die Ausbreitung einer Krankheit bewerten zu können. Aber sagt er auch etwas über die tatsächliche Schwere einer Krankheitswelle aus? Und soll er das einzige Maß sein, um Einschränkungen in unserem Leben zu legitimieren?

Ein Mix aus Faktoren wie Bettenauslastung, Verteilung der Erkrankten auf Alters- und Berufsgruppen oder Verfügbarkeit von Pflegepersonal sollte in Bewertungen und Kommunikationsstrategien einfließen. Bereits jetzt ist die Mehrheit der Thüringer gegen den Teil-Lockdown – Kontaktbeschränkungen ausgenommen.

Der Staat ist durch die Verfassung verpflichtet, für den Schutz des Lebens und die Unversehrtheit der Bürger zu sorgen. Gleichzeitig muss er aber auch mögliche größere Schäden durch das Herunterfahren der Wirtschaft und andere Begleiterscheinungen vermeiden.

Bleibt eine schlüssige Argumentation aus, wachsen in der Bevölkerung die Zweifel an der Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen.

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